Bericht zur Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) und dem Landesförderprogramm Gute Schule 2020

 

Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung nach dem v. g. Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen zu berichten.

 

Maßnahmen nach KInvFöG Kapitel 1 (sog. „Infrastrukturprogramm“) müssen bis zum 31.12.2021 vollständig abgenommen sein, für Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 (sog. „Schulsanierungsprogramm“) währt diese Frist bis zum 31.12.2023.

 

Das Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ ist am 31.12.2020 ausgelaufen. Das dem Kreis Coesfeld daraus zustehende Fördervolumen wurde in den Jahren 2018 - 2020 im Rahmen von insgesamt vier Kreditverträgen vollständig bei der NRW.BANK abgerufen, wobei der Schuldendienst zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen getragen wird. Verwendungsnachweise müssen spätestens innerhalb von vier Jahren nach der jeweiligen Kreditaufnahme vom Kreis Coesfeld vorgelegt werden, d. h. erstmals im Laufe des Jahres 2022. Aktuell stellt sich die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Fördermittel wie Folgt dar:

 

Förderprogramm

Fördersumme Kreis COE (in €)

Bislang in Anspruch genommene Fördersumme (€)

Offene Fördersumme (in €)

KInvFöG Kapitel 1 - Infrastrukturprogramm

5.734.707,48

4.391.435,95

1.343.271,53

KInvFöG Kapitel 2 - Schulsanierungsprogramm

4.771.619,00

0,00

4.771.619,00

Gute Schule 2020

7.156.148,00

7.156.148,00

0,00

GESAMTSUMMEN

17.662.474,48

11.547.583,95

6.114.890,53

 

Eine aktuelle Fortschreibung zur Ausführung der Fördermaßnahmen ist der Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage zu entnehmen. Wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt veröffentlichten Maßnahmen- und Finanzierungskonzeption (vgl. Seiten 79 und 80 des Vorberichts Haushalt 2021) sind in der Anlage in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht. Die Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage wird den Niederschriften zu den Sitzungen der Fachausschüsse am 14. und 15.06.2021 beigefügt.