Sitzung: 15.06.2021 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Bericht zur Verwendung der Mittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) und dem Landesförderprogramm
Gute Schule 2020
Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl.
Sitzungsvorlage SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Zuordnung
der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG
Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu
modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden
Gesamtfördersummen eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung nach dem v.
g. Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum
Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen
zu berichten.
Maßnahmen nach KInvFöG Kapitel 1 (sog. „Infrastrukturprogramm“)
müssen bis zum 31.12.2021 vollständig abgenommen sein, für Fördermaßnahmen nach
dem Kapitel 2 (sog. „Schulsanierungsprogramm“) währt diese Frist bis zum
31.12.2023.
Das Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“
ist am 31.12.2020 ausgelaufen. Das dem Kreis Coesfeld daraus zustehende
Fördervolumen wurde in den Jahren 2018 - 2020 im Rahmen von insgesamt vier
Kreditverträgen vollständig bei der NRW.BANK abgerufen, wobei der
Schuldendienst zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen getragen wird.
Verwendungsnachweise müssen spätestens innerhalb von vier Jahren nach der
jeweiligen Kreditaufnahme vom Kreis Coesfeld vorgelegt werden, d. h. erstmals
im Laufe des Jahres 2022. Aktuell stellt sich die Inanspruchnahme der zur
Verfügung gestellten Fördermittel wie Folgt dar:
Förderprogramm |
Fördersumme Kreis COE (in €) |
Bislang in Anspruch genommene Fördersumme (€) |
Offene Fördersumme (in €) |
KInvFöG Kapitel 1 - Infrastrukturprogramm |
5.734.707,48 |
4.391.435,95 |
1.343.271,53 |
KInvFöG Kapitel 2 - Schulsanierungsprogramm |
4.771.619,00 |
0,00 |
4.771.619,00 |
Gute Schule 2020 |
7.156.148,00 |
7.156.148,00 |
0,00 |
GESAMTSUMMEN |
17.662.474,48 |
11.547.583,95 |
6.114.890,53 |
Eine aktuelle Fortschreibung zur Ausführung
der Fördermaßnahmen ist der Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage zu entnehmen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt veröffentlichten Maßnahmen- und
Finanzierungskonzeption (vgl. Seiten 79 und 80 des Vorberichts Haushalt 2021)
sind in der Anlage in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht. Die Anlage zu
dieser Mitteilungsvorlage wird den Niederschriften zu den Sitzungen der
Fachausschüsse am 14. und 15.06.2021 beigefügt.