Dez. Schütt verliest folgende Mitteilungsvorlage:

Elternbeitragssatzung

Mit Kreistagsbeschluss vom 09.09.2020 wurde die Elternbeitragssatzung mit Wirkung vom 01.08.2021 dahingehend geändert, dass nunmehr die Einkommensstufen an die Struktur der Stadtjugendämter angepasst wurden. Die Zahl der Einkommensstufen hat sich dadurch von bislang 10 auf 34 Stufen erhöht. Gleichzeitig wurden die neu zu berechnenden Beiträge mit gleichmäßigeren Steigerungsfaktoren versehen. Im Nachgang ist nun jedoch aufgefallen, dass in der Berechnungsdatei Formelfehler dazu geführt haben, dass die geplante Steigerungssystematik nicht in allen Einkommensstufen bzw. bei allen Stundenkontingenten eingehalten wird und daher bei einzelnen Beiträgen zu nicht nachvollziehbaren Steigerungsschwankungen führen. Eine Korrektur der Satzung wird zur Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.06.2021 und Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2021 vorbereitet.

 

Seit Mitte Dezember hatte das Land an die Eltern appelliert, die Kinder nicht in die Kitas zu bringen. Vor diesem Hintergrund hat das Land den Kommunen die Zusage gegeben, bei einem Verzicht auf die Elternbeiträge für den Monat Januar einen Anteil von 50 % der ausfallenden Beiträge zu erstatten. Der Kreisausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Da dieser Appel noch bis zum 21.02.2021 galt, wurden die Elternbeiträge für den Monat Februar nicht in allen Kommunen des Kreisjugendamtsbezirks eingezogen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dafür ausgesprochen, auch für den Monat Februar auf eine Beitragserhebung zu verzichten, wenn das Land wieder einen Teil der ausgefallenen Beiträge erstattet. Eine Entscheidung des Landes hierzu ist aber noch nicht bekannt. Mit Blick darauf und da seit dem 22.02.2021 wieder der sog. eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen gilt wurde den Kommunen empfohlen, die Beiträge für den Monat März wieder zu erheben.