Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.       Die Verwaltung wird aufgefordert, die Eltern in geeigneter Weise kurzfristig über die Möglichkeit des „Aktualisierungsantrags“ (nach § 5 (2) der Beitragssatzung) zu informieren.

 

2.       Für die Monate, in denen sich das Land Nordrhein-Westfalen – wie im vergangenen Jahr – pandemiebedingt an den Elternbeiträgen der Kindertageseinrichtungen zu 50 % beteiligt, übernimmt auch der Kreis Coesfeld die übrigen 50 % der Elternbeiträge, so dass für diese Monate die Elternbeiträge erlassen werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist.

 

Da die Elternbeiträge für die Vergangenheit bereits von den Kommunen ohne eigenes Jugendamt eingezogen worden sind, erfolgt die Erstattung zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes durch Verrechnung mit künftigen Elternbeiträgen.

 

3.       Der Landrat wird beauftragt, bei der Landesregierung die hälftige Erstattung ausfallender Elternbeiträge zu fordern und den Landkreistag NRW zu bitten, diese Beteiligung landesweit bei der Landesregierung einzufordern.

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt zu Beginn, dass es in dieser Thematik intensiv geführte Diskussionen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gegeben habe. So sei in der Bürgermeisterkonferenz insbesondere ein sinnvoller Umgang mit Forderungen auf Erstattung von Elternbeiträgen thematisiert worden. Im Ergebnis habe es die Einigung gegeben, die Entscheidung des Landes NRW in dieser Angelegenheit abwarten zu wollen. Im Falle einer Aussetzung der Beitragspflicht werde insgesamt eine Übernahme von 50 v.H. der Elternbeiträge befürwortet. Mit Rücksicht auf die kommunalen Haushalte sei von einer darüberhinausgehenden Erstattung der Elternbeiträge abzusehen. Zunächst würde sich im Falle einer Aussetzung der Elternbeiträge beim Kreis ein erhebliches Defizit ergeben, welches letztlich wiederum über die Kommunen abzurechnen sei. Eltern seien insbesondere auf die Möglichkeit zur Aktualisierung ihrer Beitragsgrundlage hinzuweisen.   

 

Ktabg. Vogelpohl weist auf den auf den Tischen ausliegenden Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf proportionale Kürzung der Elternbeiträge hin, der einen Kompromissvorschlag zu Ziffer 2 des Antrages vom 07.04.2021 darstelle. Er betont, dass seitens seiner Fraktion insbesondere Ziffer 3 des Antrags aufrechterhalten werde.

 

Ktabg. Waldmann spricht sich für eine vollständige Übernahme der Elternbeiträge aus, einer Beteiligung vom Land vorausgesetzt. Darüber hinaus merkt er an, dass eine grundsätzliche Gebührenfreiheit zu begrüßen sei.

 

Ktabg. Höne betont die Relevanz einer sachorientierten Diskussion und ergänzt, dass eine Möglichkeit der Reduzierung auch in der Änderung der sozialen Staffelung bestehe. Er lobt den guten Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und berichtet kurz zum Stand der Verhandlungen auf Landesebene in dieser Thematik. Das Ergebnis sei an dieser Stelle abzuwarten. Auch Ktabg. Kleerbaum spricht sich gegen eine pauschale Aussetzung der Beiträge und für den Vorschlag aus, eine Einigung auf Landesebene abzuwarten. Er merkt auch an, dass eine Übernahme der restlichen Kosten keinesfalls selbstverständlich sei, eine grundsätzliche Bereitschaft hierzu jedoch bestehe.  

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass er Ziffer 1 und 3 des Antrages wie beantragt zur Abstimmung stelle. Für die Ziffer 2 schlägt er folgenden Beschluss vor:

 

„Für die Monate, in denen sich das Land Nordrhein-Westfalen – wie im vergangenen Jahr – pandemiebedingt an den Elternbeiträgen der Kindertageseinrichtungen zu 50 % beteiligt, übernimmt auch der Kreis Coesfeld die übrigen 50 % der Elternbeiträge, so dass für diese Monate die Elternbeiträge erlassen werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist. Da die Elternbeiträge für die Vergangenheit bereits von den Kommunen ohne eigenes Jugendamt eingezogen worden sind, erfolgt die Erstattung zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes durch Verrechnung mit künftigen Elternbeiträgen.“

 

Ktabg. Vogelpohl erkundigt sich abschließend nach der aktuellen Situation zur Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes. Dezernent Schütt informiert entsprechend. Ktabg. Vogelpohl erklärt sodann, dass er den Antrag vom 03.05.2021 auf proportionale Kürzung der Elternbeiträge zurücknehme.

 

Sodann stellt Landrat Dr. Schulze Pellengahr den so geänderten Antrag (Ziffer 1 – 3) zur Abstimmung.

 

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig