Beschluss:

 

Ohne.  


Ktabg. Dr. Spallek erkundigt sich nach der aktuellen Rechtslage bezüglich der Meldepflicht für Sammelunterkünfte und nach einer Möglichkeit, eine weitergehende Allgemeinverfügung z.B. nach dem Muster des Landkreises Verden in Niedersachsen zu erlassen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert hierzu, dass gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung bereits eine grundsätzliche Meldepflicht solcher Unterkünfte bestehe, die Möglichkeit einer weitergehenden Allgemeinverfügung aber gleichwohl thematisiert worden sei. Hierbei sei man in Abstimmung mit der Stadt Billerbeck zu dem Ergebnis gekommen, dass der Erlass einer Allgemeinverfügung zunächst in der nächsten Bürgermeisterkonferenz thematisiert werden soll, da dies nur dann Sinn mache, wenn die örtlichen Ordnungsbehörden hierbei aktiv mitwirken.

 

Dezernent Helmich gibt folgend weiterführende Informationen zur Meldepflicht und hinterfragt den Erkenntnisgewinn bei Erlass einer Allgemeinverfügung.

 

Ktabg. Raack erkundigt sich, welche Kontrollmöglichkeiten in diesem Bereich genutzt würden.

 

Dezernent Helmich erklärt hierzu, dass Kontrollen nicht ohne Anlass, sondern nur bei konkreten Verdachtsfällen durchgeführt würden. Er merkt außerdem an, dass zusätzliche Regelungen in diesem konkreten Fall nicht hilfreich gewesen wären.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass die Machbarkeit zusätzlicher Kontrollen im Hinblick auf die Ressourcen der Ordnungsbehörden auch zu berücksichtigen sei. Vielmehr gelte es an dieser Stelle, die Bürgerinnen und Bürger durch Öffentlichkeitsarbeit zu sensibilisieren, um auch durch Hinweise aus der Bevölkerung auf solche Missstände aufmerksam zu werden, wie dies hier auch der Fall gewesen ist.