Sitzung: 03.05.2021 Kreisausschuss
Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:
Landesgartenschau
In der Bürgermeisterkonferenz sei unter Einbeziehung eines Fachreferenten das Bewerbungsvorhaben für eine Landesgartenschau intensiv diskutiert worden. Aus fachlicher Sicht sei hier im Ergebnis davon abgeraten worden, das Vorhaben als Kreis durchzuführen, hier sei ein Zusammenschluss von weniger Kommunen zielführender. Darüber hinaus laufe die Bewerbungsfrist für die Landesgartenschau 2026 nur noch bis Ende November 2021. Für eine intensive Vorbereitung einer Bewerbung sei die Dauer von einem Jahr anzunehmen. Eine Fläche von rd. 30 Hektar solle möglichst konzentriert sein und sich auf höchstens 2-3 Hauptorte verteilen.
Corona-PCR-Pooltests
an den Grund- und Förderschulen in NRW
„Angesichts hoher Inzidenzwerte sind neben der Anwendung von wirksamen Schutzmaßnahmen systematische Tests auf SARS-CoV-2 notwendig, um einen Präsenzunterricht in Schulen zu ermöglichen.
Auf Initiative des Landes NRW sollen in Kooperation mit einzelnen medizinischen Großlaboren ab 10. Mai 2021 in einem ersten Schritt zunächst bis zu den Sommerferien in allen Grund- und Förderschulen alle Schülerinnen und Schüler zwei Mal wöchentlich von Montag bis Donnerstag im Pool getestet werden.
Auf Basis der betroffenen ca. 3.800 Schulstandorte und involvierten Labore, wurde mathematisch ein Logistikkonzept mit einem detaillierten Routennetz erstellt, das sicherstellt, dass die zu Unterrichtsbeginn in allen Schulstandorten erfolgten Tests aller Schulen unverzüglich in die Labore gelangen, damit der vereinbarte Zeitablauf zum Schutz aller gewährleistet werden kann.
Im Kreis Coesfeld wurde folgenden sechs Schulträgern eine Route zugeteilt, deren Bedienung bzw. Durchführung sichergestellt ist:
Stadt Coesfeld, Stadt Dülmen Stadt Olfen, Gemeinde Nordkirchen, Gemeinde Senden sowie Kreis Coesfeld.“
Haushalt 2021 –
Bericht über prognostizierte finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie im
Haushaltsjahr 2021 (Finanzschäden gemäß § 2 NKF CIG NRW) zum 31.03.2021
„Die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2021 wurde nunmehr nach Abschluss des aufsichtsbehördlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahrens am 12.04.2021 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht trat damit rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die durch den Kreisausschuss mit Beschluss vom 17.02.2021 bewilligten Haushaltsermächtigungen für 2021 wurden - soweit keine Sperrvermerke angebracht sind – mit Wirkung vom 13.04.2021 zur Bewirtschaftung freigegeben.
Im Kreishaushalt 2021 stehen damit den Gesamtaufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 417,1 Mio. € Gesamterträge von rd. 415 Mio. € sowie ein außerordentlicher Ertrag zur Isolierung von Corona-bedingten Schäden von rd. 1,64 Mio. € gegenüber. Mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 wurde entschieden, die anteilige Anrechnung der um 25 Prozentpunkte erhöhten Bundeserstattung KdU (Kosten der Unterkunft) gemäß § 46 Abs. 7 SGB II im Jahr 2021 in voller Höhe als Ertrag im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Abrechnung der KdU mit den Städten und Gemeinden zu berücksichtigen - insbesondere die zunächst im Haushaltsentwurf 2021 zur Deckung des Corona-bedingten Finanzschadens im Budget 5 veranschlagen Mehrerträge von rd. 1,56 Mio. €. Ein fiktiver Ausgleich des Kreishaushalts 2021 konnte letztlich durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von rd. 0,48 Mio. € erzielt werden.
Im Rahmen der vierteljährigen Berichtspflicht gem. § 2 Absatz 2 NKF-CIG NRW wird nunmehr mitgeteilt, dass sich zum Berichtsstichtag 31.03.2021 für den Haushalt 2021 - insbesondere auch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis zur Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung – insgesamt noch keine wesentlichen Abweichungen von der Haushaltsplanung 2021 abzeichnen.
Dem Corona-bedingten Finanzschaden 2021 werden nach aktuellem Kenntnisstand noch zusätzliche Verschlechterungen in Höhe von rd. 80 T€ zuzurechnen sein. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Mehraufwendungen im Bereich Gesundheitsschutz (Verlängerung des Vertrages mit einem Reisebüro/Unterbringung von Bundeswehrsoldaten) mit rd. 30 T€, erhöhte Aufwendungen für die Einlagerung des Inventars des Hilfskrankenhauses sowie weiterer im Zusammenhang mit der Corona-Krise angeschafften Gegenstände um rd. 12 T€, weitere Einbußen bei den Eintrittsgeldern/Provisionen in den Kulturzentren/Burgen in Höhe von rd. 25 T€. Mindererträge bei den Verwaltungsgebühren im Bereich Bauaufsicht/Denkmalschutz in Höhe von ursprünglich rd. 10 T€ zeichnen sich aufgrund des aktuellen Antragsaufkommens nicht mehr ab. Die Mehraufwendungen für die Bereitstellung kostenloser Testmöglichkeiten für Beschäftige werden derzeit mit rd. 20 T€ berücksichtigt (Tendenz steigend).
Eine ausführliche Berichterstattung zur weiteren Entwicklung des Kreishaushaltes 2021 erfolgt gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 10.02.2021 (SV-10-0157) im Finanzbericht zum 30.06.2021.“