Sitzung: 01.06.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Dez. Schütt teilt
mit:
1. Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche"
siehe hierzu auch Niederschrift zu TOP 7 – Bericht zum Thema Schwimmunterricht
Dabei
sollen jeweils eine Mrd. Euro zum einen zum Abbau von Lernrückständen genutzt
werden und zum anderen zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-,
Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und
Jugendlichen im Alltag und in der Schule bereitgestellt werden.
Schwerpunktmäßig soll dies unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen
erfolgen.
Umgesetzt
werden sollen die Ziele des Programms durch folgende Maßnahmen:
1.
Abbau von Lernrückständen
Die
Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die
Länder. Die Unterstützung des Bundes konzentriert sich auf den Abbau
pandemiebedingter Lernrückstände in jeweiligen Kernfächern und Kernkompetenzen.
Die Länder sollen insbesondere in die Lage versetzt werden, schulformunabhängig
und trägerneutral Sommercamps und Lernwerkstätten in den Sommerfeien und mit
Beginn des kommenden Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den
Kernfächern durchzuführen.
2.
Förderung der frühkindlichen Bildung
Dies
soll vor allem durch die Stärkung der bestehenden Programme für Sprach-Kitas
sowie für die Fördermaßnahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgen.
3.
Ferien-, Freizeit- und außerschulische Angebote
Hier
sollen die Mittel für den Kinder- und Jugendplan ausgebaut werden,
Familienferien, -freizeiten sowie Kinder- und Jugendfreizeiten sollen
unterstützt und gestärkt werden. Zudem sollen außerschulische Angebote zum
Abbau von Lernrückständen, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt
für Kinder, Jugendliche und Familien gestärkt sowie Kinder und Jugendliche in
Mehrgenerationenhäusern gefördert werden. Hinzu kommt eine Einmalzahlung für
bedürftige Kinder und Jugendliche in Höhe von 100 € in den Leistungssystemen
SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG und BKGG. Dieses Geld kann individuell für
Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Darüber hinaus soll
befristet bis Ende 2023 das Antragserfordernis bei der Übernahme der Kosten für
Lernförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe entfallen.
4.
Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten
und unterstützen
Dieser
Teil hat zum einen den Schwerpunkt der Unterstützung und Begleitung von Kindern
und Jugendlichen vor Ort, z. B. durch Mentoren. Zum anderen sollen Kinder und
Jugendliche mit Freiwilligen-Dienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an
Schulen unterstützt und gefördert werden.
Für die Umsetzung der in diesem Maßnahmepaket enthaltenen
einzelnen Punkte und deren Finanzierung sind zum Teil gesetzliche Änderungen
(u.a. FAG im Hinblick auf die Umsatzsteuerverteilung) notwendig. Angestrebt
wird der Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung über den
Einsatz der bereitgestellten Mittel, inkl. Nachweispflichten über eigene
Beiträge der Länder und den Mitteleinsatz. In der Vereinbarung soll verbindlich
festgeschrieben werden, für welche Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung
gestellten Mittel von den Ländern verwendet werden.
Zur Umsetzung
(Ressortzuständigkeiten, Eigenanteile) in Nordrhein-Westfalen, das insgesamt
ca. 460 Mio. Euro erwarten darf, liegen noch keine Informationen vor.
2. Statistik zur sonderpädagogischen Förderung
2019/20
Im Ausschuss für
Bildung, Schule und Integration am 21.01.2021 wurde die Statistik zur
sonderpädagogischen Förderung 2019/20 vorgestellt (SV-10-0081).
Gemäß Ziffer 5 des
Beschlusses des Kreistages vom 11.12.2019 zur Verabschiedung der
Schulentwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfen in den Förderschwerpunkten „Lern- und
Entwicklungsstörungen“ (SV-9-1518) sollen die zahlenmäßigen Ergebnisse der
Planung weiterhin im Jahresrhythmus überprüft und im Arbeitskreis der
Schulträger beraten werden.
Am 13.04.2021 wurde
die Statistik zur sonderpädagogischen Förderung 2019/20 im Arbeitskreis der
Schulträger eingebracht und beraten.
Die Statistik wurde
von den Schulträgern zur Kenntnis genommen. Die ausdrückliche Frage, ob sich
aus den fortgeschriebenen Daten Handlungsbedarfe ergeben, wurde einstimmig
verneint.