Beschluss: Kenntnis genommen

Anmerkung der Verwaltung:

 

In einem Ortstermin vor der Sitzung hatten die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sich in den Nottulner Baumbergen neuralgische Entscheidungspunkte des zu beschließenden Landschaftsplans „Baumberge Süd“ anzusehen.

Dabei wurde deutlich, dass die Ausweisung von Wegen sowohl für Wanderer, Radwanderer und Reiter in den Baumbergen ein großes Problem ist. Kontrovers diskutiert wurde dabei insbesondere die Ausweisung von Routen für Mountainbiker. Seitens der Anlieger wird befürchtet, in den Baumbergen könnte in der freien Natur quasi ein Natursportgelände mit entsprechend überregionaler Anziehungskraft für Mountainbiker entstehen.

 

Dazu wurde vor Ort in Begleitung einiger betroffener Anlieger, insbesondere von Waldbauern, eine zwischenzeitlich in einem ehemaligen, mittlerweile bewaldeten Steinbruch eine bereits entstandene Trainingsstrecke von Mountainbikern sowie ein Teil der Landwehr zwischen Nottuln und Havixbeck besichtigt. Insbesondere bei der Landwehr wurde deutlich, dass diese –offensichtlich durch Mountainbiker- stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.

 

 

Ktabg. Schulze Esking stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass aus Sicht der CDU-Fraktion die Einrichtung einer Mountainbikerstrecke in den Baumbergen nicht kompatibel mit den Zielen der Baumberge als Naturschutzgebiet und auch nicht in Einklang zu bringen sei mit den sonstigen Nutzungsinteressen der Freizeitnutzer. Von daher plädiere die CDU-Fraktion dafür, in den Baumbergen für Mountainbiker keine gesonderte Strecke auszuweisen, sondern ausschließlich Reit- und Wanderwege, wobei die Radfahrer, zu denen auch die Mountainbiker trotz darüber hinausgehender Interessen zählen, Wanderwege ebenfalls nutzen können. Dem schließt sich der Ausschuss bei drei Gegenstimmen an.

 

Des Weiteren bittet er die Verwaltung, das Gespräch mit den Gemeinden Nottuln und Havixbeck zu suchen, mit dem Ziel der Erarbeitung von Schutzkonzepten für die Landwehr, damit diese nicht weiter zerstört werde, sondern auch noch nachfolgenden Generationen als Kulturdenkmal erhalten bleibe.

 

Des Weiteren bittet er die Verwaltung, zu prüfen, ob der auf der anliegenden Karte dargestellte, im Rahmen der Flurbereinigung ausgewiesene Weg parallel zur Landwehr oberhalb der Ortslage Schapdetten als öffentlicher Weg ausparzelliert wurde und als Wanderweg zur Entlastung der Landwehr eingerichtet werden könne.

 

Nachfolgend spricht er sich dafür aus, in den textlichen Ausführungen zur Entwicklungskarte den Gewässerstreifen analog zu den bisherigen Landschaftsplänen in seiner Breite nicht zu fixieren, wie es im Entwurf mit 50 m breite vorgegeben wurde.

 

Des Weiteren setzt er sich dafür ein, dass in Naturschutzgebieten auch geschlossene Jagdkanzeln zugelassen werden, da er den Sinn dieser Verbotsvorschrift nicht nachvollziehen könne.

 

Nachfolgend stellt er fest, aus seiner Sicht entspräche die Einschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf einen Gewässerrandstreifen von fünf Metern nicht mehr der guten fachlichen Praxis, da technisch inzwischen auch geringere Abstände machbar und in NRW auch zugelassen seien. Er fordert die Verwaltung auf, dieses noch einmal zu überprüfen und ggfls. die notwendigen Abstände zu verringern.

 

Nachfolgend kommt er auf das Kahlhiebverbot für Fichten bei Flächen über 0,3 ha zu sprechen, das in den Baumbergen aufgrund der dortigen Topographie nicht praktikabel sei. Er fordert die Verwaltung auf, hier auch größere Flächen zuzulassen. In diesem Zusammenhang solle auch die Formulierung des Nachpflanzgebotes von heimischen Hölzern bei Fichtenstandorten überarbeitet werden.

 

Abschließend kommt er auf das geplante Naturschutzgebiet „Hexenkuhle“ zu sprechen. Nachdem für dieses Gebiet auf Antrag eines Anliegers bereits Grünlandflächen herausgenommen wurden, fordert er die Verwaltung auf, die im Tal befindlichen Grünlandflächen auf den Antrag des dortigen Eigentümers ebenfalls aus dem Naturschutzgebiet heraus zu nehmen. Im Rahmen der Gleichbehandlung könne nach außen nicht nachvollziehbar begründet werden, wie es hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könne.

Der Ausschuss stimmt nach kurzer Diskussion mit einer Gegenstimme dem Vorschlag des Ktabg. Schulze Esking zu.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg regt noch an, bei der Erstellung der Landschaftspläne auf vorhandene Kataster- und Flurbereinigungsunterlagen zurückzugreifen. AL Dr. Foppe erwidert, dieses würde bereits getan, soweit verwertbare Unterlagen vorhanden wären. Dieses sei jedoch im Bereich des Landschaftsplans „Baumberge Süd“ nicht der Fall.