Sitzung: 02.06.2021 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Dez. Schütt trägt vor:
„Die Bundesregierung hat auf
Vorschlag der Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend am 05.05.2021 ein Aktionsprogramm „Aufholen nach
Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Es ist für die Jahre 2021 und
2022 mit insgesamt 2 Mrd. Euro ausgestattet.
Dabei sollen jeweils eine
Mrd. Euro zum einen zum Abbau von Lernrückständen genutzt werden und zum
anderen zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und
Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im
Alltag und in der Schule bereitgestellt werden. Schwerpunktmäßig soll dies
unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen erfolgen.
Umgesetzt werden sollen die Ziele
des Programms durch folgende Maßnahmen:
1. Abbau von Lernrückständen
Die Umsetzung der Maßnahmen
erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Die
Unterstützung des Bundes konzentriert sich auf den Abbau pandemiebedingter
Lernrückstände in jeweiligen Kernfächern und Kernkompetenzen. Die Länder sollen
insbesondere in die Lage versetzt werden, schulformunabhängig und trägerneutral
Sommercamps und Lernwerkstätten in den Sommerfeien und mit Beginn des kommenden
Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern durchzuführen.
2. Förderung der frühkindlichen
Bildung
Dies soll vor allem durch
die Stärkung der bestehenden Programme für Sprach-Kitas sowie für die
Fördermaßnahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgen.
3. Ferien-, Freizeit- und
außerschulische Angebote
Hier sollen die Mittel für den
Kinder- und Jugendplan ausgebaut werden, Familienferien, -freizeiten sowie
Kinder- und Jugendfreizeiten sollen unterstützt und gestärkt werden. Zudem
sollen außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen, das bürgerschaftliche
Engagement und das Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien gestärkt sowie
Kinder und Jugendliche in Mehrgenerationenhäusern gefördert werden. Hinzu kommt
eine Einmalzahlung für bedürftige Kinder und Jugendliche in Höhe von 100 € in
den Leistungssystemen SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG und BKGG. Dieses Geld
kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll befristet bis Ende 2023 das Antragserfordernis bei der
Übernahme der Kosten für Lernförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und
Teilhabe entfallen.
4. Aktion Zukunft – Kinder und
Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen
Dieser Teil hat zum einen den
Schwerpunkt der Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor
Ort, z. B. durch Mentoren. Zum anderen sollen Kinder und Jugendliche mit
Freiwilligen-Dienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen
unterstützt und gefördert werden.
Für die Umsetzung
der in diesem Maßnahmepaket enthaltenen einzelnen Punkte und deren Finanzierung
sind zum Teil gesetzliche Änderungen (u.a. FAG im Hinblick auf die
Umsatzsteuerverteilung) notwendig. Angestrebt wird der Abschluss einer
entsprechenden Verwaltungsvereinbarung über den Einsatz der bereitgestellten
Mittel, inkl. Nachweispflichten über eigene Beiträge der Länder und den
Mitteleinsatz. In der Vereinbarung soll verbindlich festgeschrieben werden, für
welche Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel von den
Ländern verwendet werden.
Zur Umsetzung (Ressortzuständigkeiten,
Eigenanteile) in Nordrhein-Westfalen, das insgesamt ca. 460 Mio. Euro erwarten
darf, liegen noch keine Informationen vor.“
Ktabg. Wobbe bittet darum, die
Mitteilungsvorlage kurzfristig an die Kreistagsfraktionen zu versenden.