Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

 

Dez. Schütt trägt vor:

„Die Bundesregierung hat auf Vorschlag der Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 05.05.2021 ein Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Es ist für die Jahre 2021 und 2022 mit insgesamt 2 Mrd. Euro ausgestattet.

 

Dabei sollen jeweils eine Mrd. Euro zum einen zum Abbau von Lernrückständen genutzt werden und zum anderen zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule bereitgestellt werden. Schwerpunktmäßig soll dies unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen erfolgen.

 

Umgesetzt werden sollen die Ziele des Programms durch folgende Maßnahmen:

 

1. Abbau von Lernrückständen

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Die Unterstützung des Bundes konzentriert sich auf den Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in jeweiligen Kernfächern und Kernkompetenzen. Die Länder sollen insbesondere in die Lage versetzt werden, schulformunabhängig und trägerneutral Sommercamps und Lernwerkstätten in den Sommerfeien und mit Beginn des kommenden Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern durchzuführen.

 

2. Förderung der frühkindlichen Bildung

Dies soll vor allem durch die Stärkung der bestehenden Programme für Sprach-Kitas sowie für die Fördermaßnahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgen.

 

3. Ferien-, Freizeit- und außerschulische Angebote

Hier sollen die Mittel für den Kinder- und Jugendplan ausgebaut werden, Familienferien, -freizeiten sowie Kinder- und Jugendfreizeiten sollen unterstützt und gestärkt werden. Zudem sollen außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien gestärkt sowie Kinder und Jugendliche in Mehrgenerationenhäusern gefördert werden. Hinzu kommt eine Einmalzahlung für bedürftige Kinder und Jugendliche in Höhe von 100 € in den Leistungssystemen SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG und BKGG. Dieses Geld kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Darüber hinaus soll befristet bis Ende 2023 das Antragserfordernis bei der Übernahme der Kosten für Lernförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe entfallen.

 

4. Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Dieser Teil hat zum einen den Schwerpunkt der Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort, z. B. durch Mentoren. Zum anderen sollen Kinder und Jugendliche mit Freiwilligen-Dienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützt und gefördert werden. 

 

Für die Umsetzung der in diesem Maßnahmepaket enthaltenen einzelnen Punkte und deren Finanzierung sind zum Teil gesetzliche Änderungen (u.a. FAG im Hinblick auf die Umsatzsteuerverteilung) notwendig. Angestrebt wird der Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung über den Einsatz der bereitgestellten Mittel, inkl. Nachweispflichten über eigene Beiträge der Länder und den Mitteleinsatz. In der Vereinbarung soll verbindlich festgeschrieben werden, für welche Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel von den Ländern verwendet werden.

 

Zur Umsetzung (Ressortzuständigkeiten, Eigenanteile) in Nordrhein-Westfalen, das insgesamt ca. 460 Mio. Euro erwarten darf, liegen noch keine Informationen vor.“

 

Ktabg. Wobbe bittet darum, die Mitteilungsvorlage kurzfristig an die Kreistagsfraktionen zu versenden.