Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt berichtet aus der Arbeitsmarktkonferenz, dass der Kreis Coesfeld beabsichtige, sich am Kombilohnmodell NRW zu beteiligen. Hierzu seien bereits einige Gespräche geführt worden und die Bereitschaft der Verbände sei auch vorhanden. Voraussetzung für den Einstieg in das Kombilohnmodell sei jedoch eine entsprechende „Patronatserklärung“ des Landes.

 

Er erklärt ferner, dass die Arbeitsmarktkonferenz drei Maßnahmen der beruflichen Eingliederung mit Konsens versehen habe. Diese Maßnahmen mit einer Größenordnung von ca. 65.000 € würden jetzt nach Zusage weiterer Bundesmittel für den Bereich der Eingliederung auch umgesetzt werden können.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass nunmehr auch eine geschlechtsspezifische Auswertung der Maßnahmen erstellt worden sei. Sie werde der Niederschrift beigefügt (Anlage 4).