Der Ausschussvorsitzende Merschhemke leitet das Thema ein und begrüßt Frau Vera Kalkhoff von der FreiwilligenAgentur Münster als Gastrednerin in der Sitzung.

 

Frau Kalkhoff begrüßt alle Anwesenden und verweist neben ihrer Tätigkeit als Leitung der FreiwilligenAgentur Münster auf ihre Funktion als Vorstandsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Nordrhein-Westfalen e.V., kurz: lagfa NRW e.V.

In ihrem Vortrag (ALS ANLAGE ANHÄNGEN?) berichtet Frau Kalkhoff u.a. über die bestehende Landschaft der Freiwilligenagenturen in NRW, wonach bei der lagfa NRW 137 Einrichtungen registriert seien. Die FreiwilligenAgentur Münster konzentriere sich vor allem auf die interkulturellen Arbeiten durch Angebote für Geflüchtete. Frau Kalkhoff lobt die bereits getroffenen Vorbereitungen der Ausschussmitglieder und der Verwaltung und nennt die neun Handlungsfelder, die sich aus der am 2. Februar 2021 veröffentlichten Ehrenamtsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben.

 

Ktabg. Nawrocki fragt nach, warum es bei Freiwilligenagenturen häufig wechselnde Trägerschaften gebe. Frau Kalkhoff verweist dabei auf erhebliche Unterschiede in hauptamtlichen und ehrenamtlichen Organisationsstrukturen. Als Beispiel für Doppelstrukturen nennt sie die Ehrenamtskarten, die es sowohl als kommunal angebotene Version gebe, aber auch vom Land NRW angeboten werde. Im ehrenamtlichen Bereich würden häufig nur Auslagen erstattet, weitere Tätigkeiten blieben ohne Vergütung.

 

So suche man nach anderen Optionen der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten und wolle in der Öffentlichkeit mehr Transparenz schaffen. Hier nennt Frau Kalkhoff die im Juni 2019 veröffentlichte Broschüre „20 Jahre FreiwilligenAgentur Münster“ als Beispiel, in der zwanzig ehrenamtlich tätige Münsteranerinnen und Münsteraner abgebildet sind. Durch die parallele Veröffentlichung der Porträts in der lokalen Presse konnte eine solche Art der Anerkennung geschaffen werden.

 

Auch digitales Engagement sei laut Frau Kalkhoff ein anerkanntes Engagement, auch wenn es weniger sichtbar sei. Sie appelliert daran, dass Engagement von Unternehmen ebenfalls sichtbar zu machen sei, bspw. durch sog. „Social Days“, bei denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitstage zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit zur Verfügung bestellt bekämen.

 

Ausschussvorsitzender Merschhemke möchte den Aufbau von Doppelstrukturen vermeiden und fragt, welche Handlungsfelder für den Kreis Coesfeld zu priorisieren seien.

 

Dezernent Schütt unterstützt dieses Vorgehen und verweist auf die Umfrage zu den Handlungsfeldern aus Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage.

 

Ktabg. Bolte dankt Frau Kalkhoff für die kurzweilige Darstellung und plädiert für die Punkte 3 (Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen erfolgreich gestalten), 5 (Engagement anerkennen – Image stärken – Engagierte gewinnen) und 6 (Engagementlandschaft koordinieren und vernetzen) der Handlungsfelder.

 

Ktabg. Wobbert befürwortet das Vorgehen und fragt Frau Kalkhoff nach Zuständigkeit, Personalbedarf und Finanzierung der FreiwilligenAgentur Münster.

 

Frau Kalkhoff informiert die Anwesenden, dass die FreiwilligenAgentur aktuell fünf Mitarbeiterinnen beschäftigt und die Finanzierung über die Stiftung Siverdes laufe. Zudem sieht Frau Kalkhoff keine Zuständigkeit für den Kreis Coesfeld, stehe aber für Rückfragen zur Verfügung und helfe beim Aufbau einer örtlichen Organisationsstruktur.

 

Ktabg. Wortmann regt man, dass wenn man Punkt 6 der Handlungsfelder (Engagementlandschaft koordinieren und vernetzen) ernst nehme, sollten auch die „fünf bis 15 großen Ehrenamtsorganisa- tionen“ vor Ort in Prozesse mit eingebunden werden.

 

Ktabg. Lütkecosmann betont den Aspekt der Digitalisierung. Chancen fürs Ehrenamt sollten hier genutzt werden, zumal der Kreistag in Kürze die Digitalisierungsstrategie für den Kreis Coesfeld beschließe. Laut Ktabg. Lütkecosmann seien neben den Punkten 3, 5 und 6 der Handlungsfelder ebenso „besondere Leuchtturmbausteine“ im Fragebogen zu den Handlungsfeldern aus Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zu erwähnen.

 

Ausschussvorsitzender Merschhemke wirft ein, dass die von Ktabg. Lütkecosmann genannte Digitalisierung bereits in Punkt 6 der Handlungsfelder berücksichtigt sei.

 

Ktabg. Nawrocki erwähnt, dass die drei im Kreisgebiet bereits bestehenden Freiwilligenagenturen anzufragen seien.

 

Ausschussvorsitzender Merschhemke stimmt dem zu und fasst zusammen, dass sich die CDU-Fraktion für die Punkte 3, 5 und 6 der Handlungsfelder ausspreche.

Ktabg. Weßels äußert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Punkte 2 (Entbürokratisieren, rechtliche Rahmenbedingungen und finanzielle Förderung engagementfreundlich gestalten), 3 und 6 priorisiere.

 

Ktabg. Lütkecosmann hält Punkt 5 für unverzichtbar, weil hier am ehesten Doppelstrukturen vermieden werden könnten. Als Nottulner wisse man bspw. nicht, was in Billerbeck oder Coesfeld in Sachen Engagement passiere.

 

Ktabg. Bolte unterstreicht die Wichtigkeit von Punkt 2, äußert jedoch Bedenken, ob dieser inhaltlich auf Kreisebene umsetzbar sei. Punkt 5 stuft er ebenfalls als unverzichtbar ein.

 

Ktabg. Dr. Wenning fragt, ob man sich auch auf vier Handlungsfelder einigen könne.

 

Dezernent Schütt betont, dass entsprechendes Personal fehle, um vier Handlungsfelder umsetzen zu können.

 

Ktabg. Dr. Wenning fragt, ob bestimmte Handlungsfelder zusammengelegt werden könnten.

 

Ausschussvorsitzender Merschhemke bejaht dies und fragt, ob man Punkt 2 und 3 der Handlungsfelder zusammenfassen könne.

 

Ktabg. Lütkecosmann merkt an, dass Förderungsfragen vom Land zu stellen seien, nicht aber vom Kreis.

 

Frau Kalkhoff entgegnet, dass für Fördertöpfe bei der lagfa NRW aktuell eine personelle Förderstelle eingerichtet werde.

 

Ktabg. Jühlich schlägt vor, von den neun Handlungsfeldern die zu streichen, die in der Zuständigkeit des Landes lägen.

 

Ktabg. Verspohl geht auf Punkt 5 der Handlungsfelder ein und betont, dass man auch Unternehmen ansprechen müsse, nicht nur Einzelpersonen.

 

Ausschussvorsitzender Merschhemke teilt mit, dass dies berücksichtigt werde, wenn die Verwaltung den Fragebogen „OOOO“ verschicke. Zudem schätzt er ein, dass bei den Anwesenden die Berücksichtigung der Handlungsfelder 5 und 6 unstrittig sei. Er schlägt vor, dass das Handlungsfeld 3 um die Entbürokratisierung aus Feld 2 ergänzt werden könne.

Der Fragebogen werde vor den Sommerferien verschickt, um erste Ergebnisse bei der nächsten Sitzung des Ausschusses Kultur, Sport und Ehrenamt im September präsentieren zu können.