Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahr 2006 wie folgt aufgeteilt:

 

 

Stand: 22.08.2006

 

Plan 2006

 

%Anteil am Budget

 

Vermittlung

 

1.337.500 €

 

21,6 %

 

Jugend (U25)

 

1.175.000 €

 

19,0 %

Beschäftigung (inkl. PLUS-Jobs)

 

795.000 €

 

12,9 %

 

Qualifizierung

 

1.015.000 €

 

16,4 %

Deutschkurse und

Alphabetisierung

 

205.000 €

 

3,3 %

Feststellung und

Orientierung

 

905.000 €

 

14,6 %

 

Soziale Maßnahmen

 

242.000 €

 

3,9 %

Sonstiges (Fahrt- u. Bewerbungskosten etc.)

 

511.630 €

 

8,3 %

 

Summe

 

6.186.130 €

 

100 %

 

Eine Anpassung der o. a. Quoten für die einzelnen Teilbereiche durch die Verwaltung ist möglich.

 

Aufgrund der durch Erlass vom 07.09.2006 zugewiesenen weiteren Mittel in Höhe von rd. 713.000 € erfolgt eine Anpassung der o.g. Anteile. Eine entsprechende Strichvorlage wird für die Sitzung des Kreisausschusses erstellt.


FBL Schütt teilt mit, dass der Deutsche Bundestag am 23.06.2006 in 3. Lesung den Bundeshaushalt für das Jahr 2006 und damit ein Budget für Eingliederungsleistungen in Höhe von 6,47 Mrd. € beschlossen habe. Dies entspreche dem 2. Regierungsentwurf, der bei der Planung des Eingliederungsbudgets und der damit verbundenen Maßnahmen- und Fördermittelplanung für das Jahr 2006 im Kreis Coesfeld berücksichtigt worden sei.

Auf den Kreis Coesfeld würden von diesem Budget 6,9 Mio. € entfallen.

Da die tatsächlichen Ausgaben in den ersten Monaten des Jahres im Bundesgebiet erheblich geringer ausgefallen seien als veranschlagt, habe der Bund eine qualifizierte Haushaltssperre in Höhe von 15 % des Eingliederungstitels ausgesprochen. Für den Kreis Coesfeld bedeute dies eine Minderung der zur Verfügung stehenden Mittel von 1,04 Mio. € gegenüber dem 2. Regierungsentwurf.

FBL Schütt führt aus, dass der Kreis Coesfeld jedoch bereits einen Großteil seines Eingliederungsbudgets für das Jahr 2006 tatsächlich verausgabt und weitere Mittel gebunden habe. Aus diesem Grund sei durch den Kreis beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Antrag auf Zuweisung der gesperrten Mittel gestellt worden. Durch Erlass vom 18.08.2006 seien dem Kreis daraufhin 289.000 € zur Verfügung gestellt worden. Hiernach hätten die Bewerberforen wieder fortgeführt werden können. Nach einer erfolgten Umverteilung habe das Bundesministerium aktuell durch Erlass vom 07.09.2006 dem Kreis Coesfeld weitere Mittel in Höhe von rd. 713.000 € zugesagt, so dass nun tatsächlich nahezu sämtliche ursprünglich zugewiesenen Eingliederungsmittel zur Verfügung stünden. FBL Schütt macht deutlich, dass es als Zeichen für die gute Arbeit des Kreises Coesfeld im Rahmen der Eingliederung gewertet werden könne, dass der Kreis Coesfeld im Rahmen der Mittelumverteilung ein weiteres Kontingent erhalten habe. Die erste Marge sei noch nach bestimmten Quoten verteilt worden, während die Verteilung der zweiten Marge lt. Erlass vom 07.09.2006 individuell erfolgte.

 

Vorsitzende Schäpers hebt hervor, dass diese Entwicklung lobenswert sei. Es müsse ein Dank an die Verwaltung für diesen Einsatz ausgesprochen werden.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass die Aufteilung der Eingliederungsmittel auf die einzelnen Maßnahmen laut Sitzungsvorlage nun entsprechend angepasst werden müsse. Hierfür werde eine Strichvorlage erforderlich werden.

 

Ktabg. Havermeier erkundigt sich, wie der Erfolg der einzelnen Eingliederungsmaßnahmen gemessen werde. Es sei vor einiger Zeit mal ein Controllingsystem angekündigt worden.

 

AL Bleiker erklärt daraufhin, dass beabsichtigt sei, im Rahmen von noch festzulegenden Parametern und Kennzahlen individuelle Befragungsarten zu entwickeln und durch beauftragte Dritte einsetzen zu lassen. Es sei wichtig, eine gute Qualität der Maßnahmen vorzuhalten.

Hierzu habe der Kreis Coesfeld bereits mit zwei Institutionen Kontakt aufgenommen, und zwar mit dem Institut für Praxisentwicklung und Evaluation der Fachhochschule Münster sowie der Sozialforschungsstelle Dortmund. Beide Institutionen hätten ihr Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Kreis Coesfeld geäußert.

 

FBL Schütt teilt mit, dass die Verwaltung eine Empfehlung aussprechen werde, über die die Arbeitsmarktkonferenz im Rahmen ihrer nächsten Sitzung am 12.12.2006 beraten werde.

 

Ktabg. Pieper fragt, ob bei der Anpassung der Verteilung der Mittel auf die einzelnen Maßnahmen die in der Vorlage angegebenen Prozentsätze übernommen werden.

 

FBL Schütt entgegnet, dass bei der Anpassung diese Quoten modifiziert würden. Im Übrigen sei bereits ein Großteil der Mittel gebunden.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig