Umsetzung des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld;

hier:    Nichtteilnahme an der Wirkungsforschung im Rahmen der Experimentierklausel nach § 6c SGB II

 

FBL Schütt führt aus, dass der Deutsche Landkreistag mit Schreiben vom 17.07.2006 den Kreis Coesfeld darüber informiert habe, dass der beim BMWA angesiedelte Arbeitskreis „Evaluierung der Experimentierklausel nach § 6c SGB II“ auf Vorschlag der beauftragten Forschungseinrichtung IAW Tübingen 51 Optionskommunen, 97 ARGEn und sechs Kreisen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung in die Stichprobenanalyse aufgenommen habe.

Da der Kreis Coesfeld mit den Kreisen Höxter und Schwäbisch Hall eine Identität bei den zugrunde gelegten Auswahlkriterien aufweise, sei die Festlegung der künftigen Teilnehmer im Losentscheid erfolgt. Das Los habe gegen eine weitere Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Wirkungsforschung entschieden.

Die benachbarten Kreise Borken und Steinfurt seien für die Teilnahme an der Wirkungsforschung vorgesehen worden.

 

 

Umsetzung des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld;

hier:    Externe Befragung von Maßnahmeteilnehmern – Sachstandsbericht.

 

 

FBL Schütt trägt vor, dass die Bewilligung der Beschäftigungs-, Qualifizierungs-, Feststellungs- sowie Vermittlungsmaßnahmen zurzeit noch unter Berücksichtigung des Preises erfolge. Es flössen jedoch auch Aspekte wie Erfahrung, Qualität und Konzeption in die Beratung durch den arbeitsmarktpolitischen Beirat, der Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld, ein.

Um die Aspekte Qualität der Maßnahmengestaltung und Konzeptumsetzung besser und vergleichbarer beurteilen zu können, beabsichtige der Kreis Coesfeld anhand von noch festzulegenden Parametern und Kennzahlen, individuelle Befragungsarten zu entwickeln und durch beauftragte Dritte einsetzen zu lassen.

Hierzu habe der Kreis Coesfeld mit dem Institut für Praxisentwicklung und Evaluation der Fachhochschule Münster sowie der Sozialforschungsstelle Dortmund Kontakt aufgenommen und in ersten Gesprächen das Interesse dieser beiden Einrichtungen an der Umsetzung eines solchen Projektes erkundet. Beide Forschungseinrichtungen hätten zwischenzeitlich ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Kreis Coesfeld geäußert.

Auf Vorschlag der Arbeitsmarktkonferenz erfolge die Vorprüfung der Angebote und die Erstellung einer Beratungsempfehlung durch die Verwaltung. Die Arbeitsmarktkonferenz werde im Rahmen der nächsten Sitzung am 12.12.2006 über die Empfehlung der Verwaltung beraten.

Die Finanzierung der Teilnehmerbefragung erfolge ausschließlich aus den Bundesmitteln zur beruflichen Eingliederung.

 

 

Förderung von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der Pflegeeinrichtungen

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass seit dem 01.08.2003 die Förderung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen gem. § 11 PfG NW in Form eines bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses erfolge.

Neben den reinen Kurzzeitpflegeeinrichtungen böten auch vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen sogenannte „eingestreute Kurzzeitpflegeplätze“ an.

Eine Förderung dieser Einrichtungen über den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss sei gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen.

Die investiven Kosten würden daher vom Kreis Coesfeld nicht übernommen.

Diese Rechtsauffassung des Kreises Coesfeld – und fast der Hälfte der Kommunen in NRW – werde von den Einrichtungsträgern nicht geteilt. Es würden zahlreiche Widersprüche eingelegt und es laufe ein Musterklageverfahren.

In diesem Zusammenhang habe sich eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aus dem Kreis Coesfeld, die ebenfalls „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze anböte, an den Petitionsausschuss des Landtages NRW gewandt.

Am 31.08.2006 sei von Frau Hesselmann und ihm ein Erörterungstermin in Düsseldorf wahrgenommen worden.

An diesem Gespräch hätten außerdem Mitglieder des Petitionsausschusses, Mitarbeiter des Ministeriums und der Vertreter der Einrichtung teilgenommen.

Beide Seiten haben ihre Rechtsauffassung nochmals dargelegt.

Zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten solle aber das Klageverfahren fortgeführt werden. Diese Auffassung würde auch vom Petitionsausschuss akzeptiert.

Aller Voraussicht nach sei mit einer gerichtlichen Entscheidung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

Sollte der Kreis Coesfeld im Klageverfahren unterliegen, werde dies größere finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2007 nach sich ziehen.

 

 

Sachstandsbericht zum Projekt „ambulant vor stationär“

 

FBL Schütt teilt mit, dass das Pflegeberatungsbüro des Kreises Coesfeld voraussichtlich mit der Beratungstätigkeit am 15.10. oder 01.11.2006 werde beginnen können.

Die Auswahl des Personals sei in der 36. KW getroffen worden. Die infrage kommenden Kandidaten und Kandidatinnen könnten noch nicht namentlich benannt werden, da der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte noch zustimmen müssten. Danach könnten erst die Arbeitsverträge unterschrieben werden.

Am 05.09.2006 habe eine Infoveranstaltung zum Projekt „ambulant vor stationär“ stattgefundne, in der die strukturelle Form und der Aufbau des künftigen Pflegeberatungsbüros vorgestellt worden sei. An der Infoveranstaltung hätten Vertreter der Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste, Sozialdienste der Krankenhäuser sowie Wohnberatungsstellen aus dem Kreis Coesfeld teilgenommen. Die Diskussion während der Veranstaltung zeigte, dass seitens der o.g. Organisationen Interesse an dem Projekt bestehe.

Ein Gespräch mit den Pflegekassen sei noch geplant.