Ktabg. Pieper erkundigt sich, ob bereits Erkenntnisse vorliegen, wie in den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises mit evtl. Zuschüssen zu Lernmitteln umgegangen werde.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass ihm nur das Vorgehen in der Gemeinde Nottuln bekannt sei. Der Bedarf an Lernmitteln werde von der Regelleistung nach dem SGB II abgedeckt, dennoch habe der Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, die Kosten für Lernmittel im Rahmen von freiwilligen Leistungen zu übernehmen.

 

Ktabg. Havermeier fragt an, ob eine Zahl benannt werden könne, wie viele Personen aus der Leistungsgewährung nach dem SGB II gefallen seien, weil sie zum Personenkreis nach dem SGB XII gehörten.

 

AL Bleiker erklärt, dass hierzu eine konkrete Zahl nicht vorliege. Es komme jedoch immer wieder vor, dass im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung festgestellt werde, dass der Leistungsempfänger tatsächlich nicht erwerbsfähig sei. Diese Personen würden dann Leistungen nach dem SGB XII erhalten, soweit auch Bedürftigkeit vorliege.