Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach dem Stau- bzw. Nutzungsrecht an der Stapeler Mühle. Nach seinen Informationen beabsichtige der Heimatverein Havixbeck, an der Mühle wieder ein Mühlrad zu betreiben. Dabei soll es jedoch Probleme mit dem bestehenden Staurecht an der Mühle geben.

 

KBOAR Mollenhauer erwidert, das Staurecht an der Mühle sei bereits vor längerer Zeit durch den Eigentümer gegenüber der Bezirksregierung Münster als zuständiger Behörde aufgegeben worden.

Die geplante Wiederinbetriebnahme des Mühlenrades sei wasserrechtlich neu zu regeln. Zuständige Behörde hierfür sei die Untere Wasserbehörde des Kreises Coesfeld.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In einem Ortstermin vor der Sitzung hatte der Ausschuss die Möglichkeit, sich die Gewässerrenaturierungsmaßnahme Haus Stapel vor Ort in Augenschein zu nehmen. Dr. Caesperlein vom Büro U-Plan Dortmund als das Projekt begleitender Gutachter stellte die getroffenen Maßnahmen vor Ort an einigen Beispielen, insbesondere an der neu erstellten Sohlgleite des Abschlagsgrabens der Gräftenspeisung, vor. Ziel war hierbei die Verbesserung der Durchlässigkeit der einzelnen Gewässerteile untereinander, die Qualitätssteigerung des Wassers vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie beispielsweise durch eine höhere Anreicherung mit Sauerstoff und eine Reduzierung der Phosphatbelastung und die Verbesserung des Sedimentabtrags im Gewässer. Hier war es in den vergangenen Jahren durch die geringe Fließgeschwindigkeit zu einer starken Versedimentierung mit dadurch stark ansteigendem Nährstoffgehalt des Gewässers gekommen. Diesem wird durch die durchgeführten Maßnahmen entgegengewirkt. Näheres kann der beigefügten Anlage entnommen werden.