Sitzung: 08.09.2021 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Vorlage: SV-10-0286
Anhand der als Anlage
1 beigefügten Powerpoint-Präsentation erläutert MA Mohring die aktuelle
Situation im Übergang Schule/Beruf aus Sicht der Kommunalen Koordinierung des
Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“. Er schildert die durch
die Pandemie entstandenen Einschränkungen beim Einsatz der Standardelemente
z.B. Beratung, betriebliche Berufsfelderkundung und Betriebspraktika sowie die
Schwierigkeiten einer kontinuierlichen schulischen Begleitung. Er weist auf die
Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt hin und stellt für das
Ausbildungsjahr 2021/2022 positive Signale für eine Trendwende fest. Im
Folgenden stellt MA Mohring die ergänzenden Angebote unter Beteiligung der
kommunalen Koordinierung dar. Besonders erläutert er das Angebot der
Praxiswoche vor und nach den Ferien. Dieses Angebot werde im 2. Jahr
durchgeführt und im Jahr 2021 auf zwei Wochen ausgedehnt. Im Jahr 2020 haben
hieran 44 Schüler/innen teilgenommen; es seien 2 Ausbildungsverträge zustande
gekommen. Im Jahr 2021 haben sich bereits 75 Schüler/innen beteiligt. Nach der
ersten Woche seien schon 16 Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Im Rahmen
des Monitorings durch Schüler-Online werden die Schüler/innen digital von der
Sekundarstufe I bis zur Ausbildung begleitet. Der Prozess liefert gute
Einblicke in die schülerischen Aktivitäten im Übergang Schule – Beruf.
Herr Heiber stellt mit Hilfe einer
Powerpoint-Präsentation (Anlage 2)
die aktuelle Situation und die Entwicklungen am Ausbildungsmarkt für das
Ausbildungs- und Beratungsjahr 2020/21 dar. Ferner gibt er einen Ausblick auf
das Ausbildungsjahr 2021/22. Er geht danach auf die Entwicklungen am
Arbeitsmarkt und in der Kurzarbeit ein.
Im Hinblick auf den Ausbildungsmarkt zeigt sich Herr
Heiber vorsichtig optimistisch für das neue Ausbildungsjahr.
Herr Heiber schildert die Vorgehensweisen und
Aktivitäten der Agentur für Arbeit mit den Partnern im Rahmen des
Landesvorhabens KAoA und des Ausbildungskonsenses. Er weist darauf hin, dass
Schülerinnen und Schüler Wert auf eine persönliche Beratung legen.
Er stellt die Entwicklung der Ausbildungsstellen und
der Zahl der Bewerber/innen dar und führt aus, dass Ausbildungsinteressierte
weitere Chancen zum Einstieg in eine duale Ausbildung bis in den Spät-herbst
hinein hätten. Auch aktuell bestehen noch zahlreiche Möglichkeiten unversorgte
Bewerberinnen und Bewerber in eine Ausbildung zu vermitteln.
Trotz andauernder Pandemie zeige der regionale
Arbeitsmarkt eine sehr positive Entwicklung und erfreuliche Signale. Hierzu
habe das Kurzarbeitergeld einen erheblichen Beitrag geleistet.
Anschließend berichtet AL Schenk aus der Perspektive
des Jobcenters zum Arbeitsmarkt (Anlage
3). Er geht hier insbesondere auf die Leistungen für Selbständige und auf
den erleichterten Zugang zu Sozialleistungen ein. Er weist darauf hin, dass auch
neue Kunden als Aufstocker zum Kurzarbeitergeld hinzugekommen seien. Insgesamt
habe sich der Arbeitsmarkt aufgrund der mittelständischen Struktur als stabil
erwiesen. Vermittlungswege, die aufgrund der Pandemie erforderlich wurden, wie
z.B. Telefonberatungen oder die Durchführung von Maßnahmen als Online-Variante,
einschließlich der bedarfsgerechten Versorgung der Teilnehmenden mit digitalen
Endgeräten, sollen als Bausteine beibehalten werden. Seit Jahren bestehe eine
niedrige Arbeitslosenquote. Fazit sei, dass der Kreis Coesfeld bis jetzt gut
durch die Pandemie gekommen sei.
Ktabg. Wessels fragt nach, ob auch Daten über andere -
nicht-duale - Ausbildungsbereiche z. B. im Gesundheitsbereich ermittelt werden
können und ob es unversorgte Bewerberinnen und Bewerber für diese Bereiche gebe.
MA Mohring erklärt, dass hier Schwierigkeiten bei der Auswertung bestehen, weil
Personen in einigen dieser Bereiche rein statistisch als Schüler/innen geführt
oder auch gar nicht über Schüler-Online erfasst würden. Festzustellen sei auf
jeden Fall, dass zu wenige Bewerberinnen und Bewerber in diesem Bereich tätig
sein wollen.
S.B. Bickhove-Swiderski stellt die Frage, auf welche
Art und Weise die in der Emscher-Lippe-Region zahlreich vorhandenen Bewerber/innen
zu einer Ausbildung im Münsterland bewegt werden könnten. Ferner möchte er
Auskunft darüber, was getan werden könne, um die nach seiner Kenntnis schlechte
Bewertung der Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe zu verbessern. So
werde z. B. jede zweite Ausbildungsstelle als Koch abgebrochen. Ferner möchte
er wissen, wie es um die Ausbildung im öffentlichen Dienst stehe. MA Mohring
antwortet, dass die Ausbildung im öffentlichen Dienst vielfältig beworben
werde. Außerdem sei hier die Diversität der Ausbildung erhöht worden. Zu
Bewerber/innen aus dem Emscher-Lippe-Bereich stellt MA Mohring fest, dass
hierzu Gespräche mit dem Kreis Unna geführt worden seien. Das Pendlerverhalten
zeige, dass die Lippe wohl eine Art natürliche Grenze darstelle. Herr Heiber
ergänzt, dass es sehr schwierig sei, Ausbildungssuchende aus anderen Regionen
hierher zu holen. Er erklärt, dass es aufgrund der hohen Mobilität der jungen
Menschen aktuell mehr Aus- als Einpendler gebe. Es sei festzustellen, dass der
öffentliche Dienst verstärkt ausbilde. Herr Heiber weist darauf hin, dass kaum
Einfluss auf die Qualität der Ausbildung genommen werden könne. Allenfalls,
wenn ein Ausbildungsbetrieb Schwierigkeiten mit der Stellenbesetzung habe,
könne dies im Rahmen von Gesprächen versucht werden.
S.B. Schnittker fragt nach der Zusammenarbeit mit dem
Projekt „Return“. Ktabg. Crämer-Gembalczyk bittet um Auskunft zu Programmen für
Menschen mit Behinderungen und stellt die Frage, ob z. B. die Abschlussklassen
der Förderschulen besucht werden. Ferner möchte sie die Arbeitslosenquote der
Menschen mit Behinderungen wissen. Ktabg. Gernitz fragten nach Maßnahmen für
Langzeitarbeitslose.
AL Schenk erklärt, dass für die Betreuung von
Langzeitarbeitslosen das Teilhabechancengesetz einen wesentlichen Bestandteil
darstelle. Neben den üblichen Maßnahmen gebe es zurzeit einen Aufruf des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW um Ideen für weitere
Hilfen zu entwickeln. MA Mohring weist darauf hin, dass Jugendliche mit
Handicaps die Möglichkeit haben, die KAoA-STAR-Standardelemente zu nutzen, die
sie entsprechend ihrer individuellen Bedarfe beim Übergang in den Beruf
unterstützen. Konkrete Zahlen könnten hier nicht genannt werden. Herr Heiber
teilt mit, dass Betreuer in den Förderschulen unterwegs seien. Es würden
individuelle Förderpläne entwickelt, berufsvorbereitende Maßnahmen angeboten,
Ausbildungszuschüsse an Betriebe geleistet und überbetriebliche
Ausbildungsgänge eingerichtet. Es bleibe niemand unversorgt. Allerdings münde
dies manchmal auch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Herr Heiber
erklärt, dass ein Austausch mit dem Projekt „Return“ stattfinde, um das Angebot
der niederschwelligen Ansprache von Jugendlichen zu nutzen. Eine Quote speziell
für arbeitslose Menschen mit Behinderung könne er nicht nennen. Im August 2021
seien 295 Menschen mit Behinderung arbeitslos gewesen. Der Altersdurchschnitt
sei 55 Jahre plus.
S.B. Bickhove-Swiderski fragt nach anhängigen Klagen
bei den Sozialgerichten. Ktabg. Vogt bittet um Auskunft, ob es Unternehmen
gebe, die nicht mehr ausbilden.
AL Schenk erklärt, dass es Klagen gebe; die Zahl würde
in die Niederschrift aufgenommen. Ktabg. Vogt erklärt, er habe vom DGB die
Auskunft erhalten, dass Betriebe, die früher ausgebildet hätten, heute nicht
mehr interessiert seien. Weiterhin erkundigt er sich, ob für die Assistierte
Ausbildung (ASA) ausreichend Plätze vorhanden seien.
Herr Heiber bestätigt, dass die
Ausbildungsbetriebequote rückläufig sei. Einer der Gründe sei, dass viele
Betriebe keine Nachwuchskräfte finden – dagegen würden größere Betriebe mehr
ausbilden. Ergänzende Zahlen würden dem
Protokoll beigefügt.
Die ASA sei die Fortsetzung der früheren
ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Im Rahmen dieses Angebotes können
Auszubildende im Rahmen einer sozialpädagigschen Betreuung Problemlagen im
Betrieb bearbeiten und eine Art von Stützunterricht erhalten um das
Ausbildungsziel zu erreichen. Soweit erforderlich, könnten Platzzahlen in der
Maßnahme erhöht werden.
Vorsitzende Raack dankt für die informativen Vorträge.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anmerkungen:
Die Zahl der anhängigen Klageverfahren im Bereich des SGB II beläuft sich
auf insgesamt 75 (Stand: 30.06.2021).
Zur Ausbildungsbetriebequote weitere Informationen in der Anlage 2 ab Folie 19 / Seite 10