Sitzung: 08.09.2021 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Vorlage: SV-10-0288
MA Wermelt berichtet anhand der als Anlage 4 beigefügten
Powerpoint-Präsentation über die Impfungen im Impfzentrum, in den
Pflegeeinrichtungen, im Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg sowie über die
mobilen Impfungen und das Impfmobil. Das Impfzentrum umfasse grds. drei
Impfstraßen. Er weist darauf hin, dass der Impfstart im Impfzentrum am
08.02.2021 aufgrund der Wetterlage gefährdet erschien. Mit Hilfe des THW und
freiwillig Helfender sei jedoch der Zugang zum Impfzentrum frei geräumt worden,
so dass mit den Impfungen begonnen werden konnte. Zur Anzahl der Impfungen
erklärt MA Wermelt ergänzend, dass zeitweise nur noch Folgeimpfungen möglich
gewesen seien, da Impfstoff gefehlt habe. Ab dem 12.07.2021 seien auch
Impfungen ohne Terminvergabe möglich gewesen.
S.B Dr. Stauch fragt, wie hoch die Impfquote sei und
ob noch Möglichkeiten gesehen würden, Unentschlossene zur Impfung zu
veranlassen. Sie führt hierzu als Beispiel die Freie Hansestadt Bremen an. Sie
regt an, weiteres Informationsmaterial zu den Impfungen zur Verfügung zu
stellen. Ferner möchte sie wissen, welche Impfschäden es gebe.
S.B. Bickhove-Swiderski bittet um Rat, mit welchen
Argumenten man Impfgegner überzeugen könne.
Dr. Wagner erklärt, es gebe keine Impfung, die nicht mit einem Schadensrisiko behaftet
sei. Hiervon abzugrenzen seien die Impfreaktionen, die keine Impfschäden seien.
Aus dem Kreis Coesfeld sei ihm der Fall einer mit AstraZeneca geimpften jungen
Frau bekannt, die einen Schlaganfall erlitten habe. Dieser sei jedoch
frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt worden. Er weist darauf hin, dass
um Impfschäden feststellen zu können, eine breite Bevölkerung geimpft werden
müsse. Dr. Wagner erläutert, dass wenn lediglich die Impfquote von
Westfalen-Lippe zu Grunde gelegt würde, dieser Landesteil vor Bremen liegen
würde. Generell sei es aber schwieriger in einem Flächenland die Menschen zu
erreichen.
MA Wermelt erklärt, dass es zurzeit keine weiteren
Pläne gebe, Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen. Es seien bereits
verschiedene Möglichkeiten u. a. über die Städte und Gemeinden versucht worden.
Ferner habe man mit dem Impfmobil weitere Personen gut erreicht; hier standen
die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung. Dr. Wagner ergänzt,
dass auch muttersprachliche Ärzte eingebunden worden seien. Die Impfquote
betrage aktuell 65%. Die Booster-Impfungen würden durch die niedergelassenen
Ärzte erfolgen.
Ktabg. Crämer-Gembalczyk fragt, ob Impfstoff
übriggeblieben und was damit passiert sei. Ktabg. Gernitz möchte wissen, ob
Eltern sowie Schüler und Schülerinnen skeptisch gewesen seien. Dr. Wagner
berichtet, dass die Erfahrungen aus dem Impfzentrum und den Schulen sehr
positiv waren. Nicht mobil geimpft würden die kleinen Kinder. Dr. Wagner und
Herr Wermelt erklären, dass übriggebliebener Impfstoff dem MAGS NRW gemeldet
werden solle. Dieser solle abgeholt werden.
S. B. Bickhove-Swiderski vertritt die Auffassung, dass
insbesondere die Kassenärztliche Vereinigung das Problem der nicht gebrauchten
Impfstoffe ansprechen solle.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.