MA Wermelt berichtet anhand der als Anlage 4 beigefügten Powerpoint-Präsentation über die Impfungen im Impfzentrum, in den Pflegeeinrichtungen, im Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg sowie über die mobilen Impfungen und das Impfmobil. Das Impfzentrum umfasse grds. drei Impfstraßen. Er weist darauf hin, dass der Impfstart im Impfzentrum am 08.02.2021 aufgrund der Wetterlage gefährdet erschien. Mit Hilfe des THW und freiwillig Helfender sei jedoch der Zugang zum Impfzentrum frei geräumt worden, so dass mit den Impfungen begonnen werden konnte. Zur Anzahl der Impfungen erklärt MA Wermelt ergänzend, dass zeitweise nur noch Folgeimpfungen möglich gewesen seien, da Impfstoff gefehlt habe. Ab dem 12.07.2021 seien auch Impfungen ohne Terminvergabe möglich gewesen.

S.B Dr. Stauch fragt, wie hoch die Impfquote sei und ob noch Möglichkeiten gesehen würden, Unentschlossene zur Impfung zu veranlassen. Sie führt hierzu als Beispiel die Freie Hansestadt Bremen an. Sie regt an, weiteres Informationsmaterial zu den Impfungen zur Verfügung zu stellen. Ferner möchte sie wissen, welche Impfschäden es gebe.

S.B. Bickhove-Swiderski bittet um Rat, mit welchen Argumenten man Impfgegner überzeugen könne.

Dr. Wagner erklärt, es gebe keine Impfung,  die nicht mit einem Schadensrisiko behaftet sei. Hiervon abzugrenzen seien die Impfreaktionen, die keine Impfschäden seien. Aus dem Kreis Coesfeld sei ihm der Fall einer mit AstraZeneca geimpften jungen Frau bekannt, die einen Schlaganfall erlitten habe. Dieser sei jedoch frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt worden. Er weist darauf hin, dass um Impfschäden feststellen zu können, eine breite Bevölkerung geimpft werden müsse. Dr. Wagner erläutert, dass wenn lediglich die Impfquote von Westfalen-Lippe zu Grunde gelegt würde, dieser Landesteil vor Bremen liegen würde. Generell sei es aber schwieriger in einem Flächenland die Menschen zu erreichen.

MA Wermelt erklärt, dass es zurzeit keine weiteren Pläne gebe, Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen. Es seien bereits verschiedene Möglichkeiten u. a. über die Städte und Gemeinden versucht worden. Ferner habe man mit dem Impfmobil weitere Personen gut erreicht; hier standen die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung. Dr. Wagner ergänzt, dass auch muttersprachliche Ärzte eingebunden worden seien. Die Impfquote betrage aktuell 65%. Die Booster-Impfungen würden durch die niedergelassenen Ärzte erfolgen.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk fragt, ob Impfstoff übriggeblieben und was damit passiert sei. Ktabg. Gernitz möchte wissen, ob Eltern sowie Schüler und Schülerinnen skeptisch gewesen seien. Dr. Wagner berichtet, dass die Erfahrungen aus dem Impfzentrum und den Schulen sehr positiv waren. Nicht mobil geimpft würden die kleinen Kinder. Dr. Wagner und Herr Wermelt erklären, dass übriggebliebener Impfstoff dem MAGS NRW gemeldet werden solle. Dieser solle abgeholt werden.

S. B. Bickhove-Swiderski vertritt die Auffassung, dass insbesondere die Kassenärztliche Vereinigung das Problem der nicht gebrauchten Impfstoffe ansprechen solle.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.