Sitzung: 08.09.2021 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Vorlage: SV-10-0294
Vorsitzende Raack
begrüßt die neue Leiterin der Abteilung 53 – Gesundheitsamt – des Kreises
Coesfeld, Frau Alexandra Winkler. ALin Winkler stellt
den Verlauf der bestätigten COVID-19 Fälle anhand der als Anlage 5 beigefügten Präsentation vor
und erklärt, dass der Kreis Coesfeld im Landesvergleich bisher
verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen sei. Die dargestellten Zahlen
seien über das Portal des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG)
sowie über das Robert-Koch-Institut (RKI) abrufbar. Am 07.09.2021 habe
der Bundestag das Aufbauhilfegesetz beschlossen, welches auch eine Änderung
des Infektionsschutzgesetzes enthalte. Diese Änderung umfasse unter anderem
die Ablösung der 7-Tages-Inzidenz als Hauptmaßstab für Corona-Maßnahmen durch
die Hospitalisierungsrate. Sie berichtet
weiter, dass die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) eine Änderung der
Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen beschlossen habe. Mit einer
Umsetzung der Änderungen durch das MAGS NRW werde bis zum Wochenende
gerechnet. Aktuell würden sich
Eltern sehr ungehalten darüber zeigen, dass das Gesundheitsamt über
Quarantäne-Maßnahmen noch nach der alten, aber zurzeit noch gültigen,
Erlasslage entscheide. Nach Ankündigung von Landesgesundheitsminister
Karl-Josef Laumann soll dort, wo Hinweise auf
ein Infektionsgeschehen vorliegen, weiterhin konsequent gehandelt werden. Es
werde aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder
nach 5 Tagen geschaffen. ALin Winkler weist darauf, dass das Gesundheitsamt
auch bisher schon Quarantänemaßnahmen mit Augenmaß verhängt habe. S. B. Rutenbeck
bedankt sich für die großartige Arbeit des Gesundheitsamtes und fragt nach
den Gründen, warum der Kreis Coesfeld in Bezug auf die Inzidenz so gut
dastehe. ALin Winkler
bestätigt, dass der Kreis nach dem ersten Ausbruch bei der Fa. Westfleisch
durchgehend vergleichsweise gute Zahlen aufweisen könne. Sie erkläre dies
unter anderem auch damit, dass das Gesundheitsamt konsequent die Nachverfolgung
der Kontakte betreibe und entsprechende Schutzmaßnahmen angeordnet habe.
Darüber hinaus erfolge eine gute Betreuung der Positivgetesteten. |
Der Bericht wird
zur Kenntnis genommen. |