Vorsitz im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Landrat Püning teilt mit:

Laut Mitteilung der CDU-Kreistagsfraktion möchte das Kreistagsmitglied Franz Böckenholt aus gesundheitlichen Gründen den Vorsitz im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung abgeben.

Gemäß § 41 KrO NRW ist bei einem Verzicht auf den Ausschussvorsitz Absatz 7 Satz 5 entsprechend anzuwenden, wonach die Fraktion der er angehört, einen Nachfolger bestimmt. Dies gilt auch für den stellvertretenden Vorsitzenden.

Die CDU-Kreistagsfraktion teilt hierzu mit, dass der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Albert Pernhorst, den Vorsitz übernehmen wird. Kreistags- und Ausschussmitglied Dr. Thomas Wenning wird den stellvertretenden Vorsitz übernehmen.

 

 

Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 21.06.2006

 

Landrat Püning verliest die als „Persönliche Erklärung“ des Ktabg. Kortmann gedachte Mitteilung:

„Im Protokoll der Sitzung des Kreistages Coesfeld vom 21. Juni 2006 werde ich mit den Worten „Auch Kirchenvertreter wie Weihbischof Voss und Pfarrer Stübecke aus Nottuln kritisieren die Abschiebepraxis des Kreises Coesfeld.“ zitiert.

Dazu möchte ich folgendes erklären:

Eine solche Äußerung lag und liegt mir fern, insbesondere da ich mit Herrn Weihbischof Dr. Voss nicht über dieses Thema gesprochen habe.

Ich wollte an dieser Stelle darauf hinweisen, das nicht nur die Parteien im Kreistag, sondern auch gesellschaftliche Gruppen wie z.B. die Kirchen sich einig sind, dass unser Ausländerrecht nicht „alle humanitären Problem-...- befriedigend“ löst, wie auch der Herr Landrat Püning im Schreiben des Kreistages an die Innenminister formuliert. In diesem Zusammenhang wollte ich Herrn Weihbischof Dr. Voss und auch Herrn Pfarrer Stübecke als Vertreter kirchlicher Ausländerarbeit nennen.

Dass durch meine missverständliche Formulierung der Eindruck entstanden ist, ich riefe Herrn Weihbischof Voss als Kronzeugen für Grüne Politik auf, bedaure ich sehr.

Für meine missverständliche Formulierung bitte ich um Entschuldigung.“