Abschiebung  von Asylbewerber/innen

 

Ktabg. Müller weist darauf hin, dass seitens des Kreises Coesfeld weiterhin fleißig abgeschoben werde. So stehe wiederum die Abschiebung einer Familie an. Der Fall sei bekannt. Nachdem der Ehemann im vergangenen Jahr mit einem Kind nach Mazedonien abgeschoben worden sei, soll nunmehr die Ehefrau mit einem Kind nach Serbien abgeschoben werden.

Ktabg. Müller fragt, inwieweit

-          die Ernährung und Sicherheit der Abzuschiebenden in Serbien gesichert sei,

-          Art. 6 des Grundgesetzes beachtet werde und

-          wie beabsichtigt sei, die dauerhafte Trennung der Familie zu beheben.

 

Landrat Püning erklärt, dass der Fall der Verwaltungsleitung nicht bekannt sei und bittet den Ktabg. Müller, die Fragen schriftlich einzureichen, damit sie dann seitens der Verwaltung umfassend beantwortet werden können.

 

 

Ktabg. Müller weist auf eine ihm vorliegende Bescheinigung einer Gemeinde hin, die nach Aussage der Standesbeamtin auf Weisung der Ausländerbehörde erstellt worden sei. Ktabg. Müller fragt, ob solche Weisungen seitens des Kreises Coesfeld erteilt werden.

 

Landrat Püning bittet den Ktabg. Müller auch in diesem Fall, die Anfrage schriftlich an die Verwaltung zu richten.

 

 

 

Ausbildungssituation

 

Ktabg. Vogelpohl möchte wissen, wieviel Auszubildende am 01.08.2006 eine Ausbildung bei der Kreisverwaltung begonnen haben.

 

Landrat Püning und Ref. Eyinck erklären, dass aufgrund der verschiedenen Verwaltungszweige die genaue Zahl jetzt nicht genannt werden könne. Eine Auflistung mit entsprechender Unterteilung werde der Niederschrift beigelegt.

 

 

 

Anmerkung:

Eine Auflistung über die am 01.08.2006 eingestellten Auszubildenden liegt bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Püning                                                                                                             Vöcking

Landrat                                                                                                            Schriftführer