Beschluss: Keiner. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Einleitend stellt Dez. Schütt dar, dass es sich bei dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ um ein Bundesprogramm mit einem Fördervolumen von insgesamt 2 Mrd. EUR in einem Förderzeitraum von zwei Jahren (bis Ende 2022) handele. Zurzeit lägen jedoch erst einige wenige Förderbescheide für den Kreis Coesfeld vor. Wichtig sei es dennoch nun bereits die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Förderungen weitergeleitet werden können.

 

Jugendamtsleiter Tübing stellt anhand einer Präsentation (Anlage 4) den aktuellen Sachstand des Aktionsprogramms dar. Dabei geht er insbesondere auf die für das Jugendamt relevanten Fördersäulen 3 und 4 ein.

 

Ktabg. Dropmann gibt zu bedenken, dass bei Kindern und Jugendlichen Corona bedingte Defizite über das Lernen hinaus bestünden. Diese seien nicht durch das kurzfristige zur Verfügung stellen von Finanzmitteln zu lösen. Es fehle das Personal, das die Kinder bei der Beseitigung der Defizite unterstützen könne. Ktabg. Klaus entgegnet, dass die finanziellen Mittel des Bundes eine gute Möglichkeit bieten würden, um die freien Träger bei der Beseitigung Corona bedingter Defizite zu unterstützen. Die freien Träger wüssten am besten, wo Defizite bestünden und hätten gute Ideen diese zu beseitigen. Herr Wortmann ergänzt, dass die freien Träger aktuell aus den verschiedensten Förderprogrammen finanzielle Förderungen erhalten könnten. Insbesondere kleinere Vereine könnten hier schnell den Überblick verlieren. Es sei wichtig, dass es diesbezüglich eine Steuerung gebe, welche Vereine, Aktionen, Programme o.ä. welche Förderung erhalten können und sollen. Um eine solche Steuerung und Absprache zu ermöglichen schlägt er eine gemeinsame Sitzung der drei Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII des Kreises Coesfeld vor. Jugendamtsmitarbeiterin Beck berichtet, dass in der AG nach § 78 SGB VIII „Erzieherische Hilfen“ bereits über das Aktionsprogramm gesprochen worden sei. Grundsätzlich werde das Aktionsprogramm von der Arbeitsgruppe begrüßt. Allerdings seien die Kapazitäten der Träger begrenzt. Zusätzliche Aktionsprogramme seien personell nur schwer zu realisieren. Hier habe der Schutzauftrag, den die Träger wahrnehmen, Priorität.

Herr Melchert berichtet, dass die beiden weiteren Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII in den nächsten Wochen tagen werden. Da ein kurzfristiger gemeinsamer Termin der AGs schwierig sei, würden die Arbeitsgruppen einzeln beraten und eine entsprechende Rückmeldung geben.

 

Um die von Herrn Wortmann angesprochene Steuerung der Fördermittel zu erreichen, sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, berichtet Dez. Schütt. In der Arbeitsgruppe, in der man sich auch bereits mit der Schulaufsicht vernetzt habe, gebe es viele verschiedene Ideen sowohl zum Aufholen der Lernrückstände als auch des Sozialen Lernens. Er fordert die Teilnehmenden der Sitzung auf gerne auch weitere Vorschläge diesbezüglich an die Verwaltung zu richten.

Sowohl Ktabg. Dropmann als auch Vorsitzender Wobbe betonen, dass insbesondere eine zügige und unbürokratische Umsetzung wichtig seien.