Beschluss: Keiner. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Für die antragsstellende Fraktion der SPD erläutert Ktabg. Schäpers den Antrag. Die Fraktion erbitte einen Sachstandsbericht zum Thema Bereitschaftspflege.

Dez. Schütt erläutert, dass die Akquirierung von Bereitschaftspflegefamilien aufgrund der hohen Anforderungen nach wie vor sehr schwierig sei. Aktuell stünden dem Kreisjugendamt Coesfeld vier Bereitschaftspflegestellen zur Verfügung. Eine fünfte Familie werde gerade auf diese Aufgabe vorbereitet. Im Vergleich zu anderen Jugendämtern sei die Versorgung im Bereich der Bereitschaftspflegestellen gut.

 

Ktabg. Schäpers fragt nach, wie hoch die Leistungen seien, die Bereitschaftspflegefamilien und Inobhutnahmestellen aktuell erhalten.

 

Anmerkung: Folgende Daten wurden dazu im Nachgang der Sitzung mit Unterstützung des Pflegekinderdienstes und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Kreisjugendamtes ermittelt:

Inobhutnahmestellen erhalten aktuell eine monatliche Bereitstellungspauschale in Höhe von 450 EUR und Bereitschaftspflegestellen in Höhe von 300 EUR. Sofern ein Kind betreut wird, erhalten die Pflegestellen Leistungen für die Kosten der Erziehung (professionelle Qualifikation) in Höhe von monatlich 1.067,70 EUR und für den Sachaufwand je nach Alter des Kindes. Die Leistung für den Sachaufwand beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres aktuell 602 EUR, für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 687 EUR und für Kinder ab der Vollendung des 14. Lebensjahres 837 EUR monatlich. Die Leistungen werden je nach Belegung auch tagesweise gewährt.

 

Herr Zanirato fragt an, ob die Verwaltung Angaben zur Verweildauer der Kinder in Inobhutnahmestellen und Bereitschaftspflege machen könne.

Jugendamtsmitarbeiterin Beck erläutert, dass die Verweildauer der Kinder recht unterschiedlich sei. In den Inobhutnahmestellen verblieben die Kinder zumeist nur wenige Tage. Die Verweildauer der Kinder in den Bereitschaftspflegefamilien dauere jedoch zumeist länger an. Sie sei in der Regel maßgeblich von der Dauer der familiengerichtlichen Verfahren abhängig. In diesem Zusammenhang würden häufig Gutachten u.a. zur Erziehungsfähigkeit der Eltern erstellt. Dies nehme einige Zeit in Anspruch, so dass es nicht ungewöhnlich sei, wenn Kinder mehr als ein Jahr in Bereitschaftspflege verbrächten.