Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird in der vorliegenden Form (Anlage 1) beschlossen.

 

Die Deutsche Steinkohle AG, Herne, wird aufgefordert, neben den Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit auch die sozioökonomischen Auswirkungen zu ermitteln und darzustellen. Insbesondere sind die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile -auch vor dem Hintergrund weltweiter Knappheit der Öl-, Gas- und sonstigen Energievorkommen und steigender Rohstoffpreise- für die betroffene Region im Vorfeld einer Genehmigung aufzuzeigen.

 

Die Deutsche Steinkohle AG, Herne, wird aufgefordert, ein transparentes Konzept über die Ausgestaltung der Regelungen der Folgeschäden nach Abschluss des Bergwerkes zu erarbeiten.

 

Die Deutsche Steinkohle AG, Herne, wird aufgefordert, eine planerische Konzeption, die Folgenutzungen / Entwicklungsmöglichkeiten der vom Bergbau betroffenen Region unter besonderer Berücksichtigung der Landwirtschaft aufzeigt, zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Zusammenhänge des anstehenden Planverfahrens sowie die Grundlagen der bergrechtlichen Haftungsregelungen in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 8, vorzustellen.

 

 


Ktabg. Kortmann weist auf den einstimmigen Beschluss im Kreisausschuss hin. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde auch heute dem Beschlussvorschlag zustimmen. Dies bedeute aber keine Zustimmung zum geplanten Bergwerk. Hiergegen bestehen seitens der GRÜNEN erhebliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Absicherung der Ewigkeitskosten. Diese stehen aber jetzt nicht zur Diskussion. Hier gehe es um die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die bergrechtliche Umweltverträglichkeitsprüfung. Da die Anregungen im Entwurf der Stellungnahme überwiegend aufgenommen worden seien, werden gegen die Stellungnahme seitens der GRÜNEN keine Bedenken vorgetragen.

Für den Ktabg. Kortmann stellt sich jedoch die Frage, welche Kosten dem Kreis Coesfeld durch die anstehende Umweltverträglichkeitsprüfung entstehen.

 

Landrat Püning erklärt, dass die abzugebende Stellungnahme keine besonderen Kosten verursacht habe. Die Beteiligung des Kreises als untere Landschaftsbehörde und die im Rahmen dieser Tätigkeit abzugebende Stellungnahme gehöre zu den originären Obliegenheiten einer Verwaltung. Bedarf für ein eigenes Gutachten werde nicht gesehen. Die Fragen seien gestellt. Nunmehr sei es Aufgabe des Antragstellers, diesen Fragen nachzugehen und die Antworten möglicherweise mit Gutachten zu untermauern.

 

FBL Dr. Hörster unterstützt die Ausführungen des Landrates und ergänzt, dass der Kreis Coesfeld nicht Genehmigungsbehörde sei. In der abzugebenden Stellungnahme seien alle Belange aufgeführt. Hierzu habe der Antragsteller zu berichten. Besondere Verfahrenskosten für den Kreis Coesfeld seien zur Zeit nicht erkennbar. Die Gremien des Kreises Coesfeld werden über den weiteren Verfahrensablauf zu gegebener Zeit weiter informiert.

 

Ktabg. Bergmann führt aus, dass es hier um eine Beschlussfassung über eine abzugehende Stellungnahme gehe. Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion seien alle wichtigen Aspekte in der Stellungnahme enthalten. Im weiteren Verfahren werde es jedoch als besonders wichtig erachtet, dass eine Abstimmung unter den betroffenen Kommunen erfolge.

 

FBL Dr. Hörster antwortet, dass bereits im Vorfeld der Erstellung der vorliegenden Stellungnahme eine Absprache mit den beteiligten Kommunen stattgefunden habe. Dies sei auch daran erkennbar, dass inhaltlich gleichlautende Stellungnahmen bereits vorlägen. Auch im weiteren Verfahren werde eine Abstimmung mit den betroffenen Kommunen erfolgen.

 

Ktabg. Dinkler weist auf die im Fachausschuss angesprochenen und diskutierten Problemfelder, insbesondere der Fragen zur Haftung, hin und erklärt, dass diese entgegen der Ursprungsfassung nunmehr in dem vorliegenden Beschlussvorschlag ihre Niederschlag gefunden hätten.

 

Ktabg. Große Verspohl unterstützt den Wortbeitrag des Ktabg. Kortmann und führt nochmals die Wichtigkeit der Abstimmung mit den betroffenen Kommunen an. Auch sei eine umfassende und rechtzeitige Information der Kreistagsabgeordneten unabdingbar.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Stellungnahme wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.