Auf Nachfrage von Ktabg. Schäfer teilt Landrat Dr. Schulze Pellengahr mit, dass das Impfzentrum in Dülmen nun schließe. Formal sei der 30.09.2021 der letzte Tag. Das Personal des DRK, das im Auftrag und auf Kosten des Landes eingestellt worden sei, werde zu einem großen Teil ausscheiden. Vereinzelt könnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der koordinierenden Einheit eingesetzt werden. Impfungen würden danach durch niedergelassene Ärzte in deren Praxen vorgenommen. Anfragen für das Impfmobil für den Oktober habe man leider zurückweisen müssen, da hier eine restriktive Vorgehensweise durch das Land vorgegeben worden sei.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr nutzt die Möglichkeit nochmals allen Beteiligten für den außerordentlichen Einsatz zu bedanken. Namentlich nennt er hier insbesondere Herrn Wermelt und Frau Deuker. Es sei insgesamt ein einschneidendes Kapitel in der Geschichte des Kreises gewesen mit einer guten Gesamtleistung in Zusammenarbeit mit der KVWL und dem DRK.

 

Zur Frage des Ktabg. Lunemann nach den langen Bearbeitungszeiten in der Abteilung 63 – Bauen und Wohnen erklärt Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass es Engpässe gegeben habe durch Erkrankungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Größere Rückstände gäbe es aber derzeit nicht. Es gäbe aber auch immer Fälle, in denen Verzögerungen auf fehlenden Unterlagen zurückzuführen seien. Diese seien bereits mehrmals nachgefordert worden.

 

Ktabg. Lunemann erklärt, dass wohl in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland am 27.09.2021 das seit Jahren auf der Strecke Lünen – Münster geforderte 2. Gleis thematisiert worden sei. Er halte die Realisierung für wenig realistisch und für eine Aussage, die im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2022 zu sehen sei. Er bittet, hierzu einem möglichen Weg aufzuzeigen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr bestätigt, dass diese Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden sei, allerdings nicht mit höchster Priorität. Es sei fraglich, ob dieser Ausbau ohne Beteiligung des Landes durch den Bund erfolgen werde. Der Bund sehe hier wohl keine Notwendigkeit.

 

Ktabg. Wobbe berichtet aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland am Montag und hält die Aussage nicht dem Wahlkampf geschuldet. Er bestätigt, dass der Bund an einem 2. Gleis auf der Strecke grundsätzlich nicht interessierst ist. Dieses werde für den Fernverkehr nicht benötigt. Gleichwohl sei er optimistisch. Man brauche hier das Planungsrecht, dann werde man auch für die Finanzierung Wege finden. Optimistisch stimmen ihn die Ergebnisse der „Volkswirtschaftlichen Bewertung des BMVI zum Gesamtplanfall Deutschlandtakt mit Bezug auf das NWL-Gebiet“. Insgesamt sei die Bewertung für den Deutschlandtakt mit dem Wert 1,4 positiv.

 

AL Heuermann ergänzt, dass in der Sitzung deutlich gemacht worden sei, dass der Bund aus eigenen Mitteln das Projekt „Ausbau Lünen-Münster“ nicht tragen werde. Der Ausbau müsse aus SPNV-Mitteln finanziert werden. Dies seien in der Regel Mittel der Länder, es könne jedoch auch Zuwendungen des Bundes gemäß GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) geben. Es würden vom NWL noch offene Fragen mit dem Bund und dem Land geklärt und am Ende dieser Klärung werde eine Entscheidung stehen, wie das Projekt finanziert und wie ggf. GVFG-Mittel des Bundes und Komplementärmittel des Landes beantragt werden müssten.

 

Ktabg. Lunemann bemängelt, dass die Eurobahn RB50 von Münster nach Dortmund häufig 5-6 Minuten Verspätung habe und man so am Bahnhof Capelle den Bus R 53 nach Nordkirchen und Lüdinghausen nicht mehr bekomme. Er fragt nach Vorschlägen, wie man das verhindern bzw. ändern könne.

 

Kreisdirektor Dr. Tepe erklärt, dass der Bus R53 auf die Züge in Lüdinghausen ausgerichtet sei. Zur Problematik sehe er drei Lösungsmöglichkeiten:

 

1.              Betroffene Buslinie stärken zu Lasten der Kreisergebnisrechnung.

2.              Einrichtung einer Anschlussgarantie, z.B. durch Anruf-Sammel-Taxi, zu Lasten der Kreisergebnisrechnung.

3.              Lösung durch reinen Ortsverkehr zu Lasten der Ergebnisrechnung der Gemeinde Nordkirchen.

 

Die genauen Kosten könnten ggf. durch den ZVM Bus ermittelt und nachgereicht werden.