Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich mit einer Interessebekundung am Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) zu den „Projektförderungen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen insbesondere aus Südosteuropa, Mitte- und Osteuropa“ (Verfahrensstufe I).

 

Sofern die Interessebekundung im ersten Auswahlverfahren des Gutachtergremiums Berücksichtigung finden sollte, beteiligt sich der Kreis Coesfeld am regulären Antrags- und Bewilligungsverfahren dieser Projektförderung des MAGS (Verfahrensstufe II).

 

 


Herr Dreier berichtet einleitend, dass bei der GEBA mbH bereits seit Jahren die „Beratungsstelle Arbeit“ angesiedelt sei. Seit Anfang des Jahres 2021 widmeten die Mitarbeitenden sich dort intensiver der Arbeit mit Menschen in prekären Arbeitssituationen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) habe nun dazu aufgerufen, den Fokus in diesem Zusammenhang noch mehr auf Menschen aus Südosteuropa zu legen.

Hierzu habe das MAGS nun die o.g. Projektförderung eingerichtet. Herr Dreier schätzt die Initiative des MAGS insgesamt positiv ein. Auch im KI befasse man sich mit dem Thema Südosteuropa und beobachte dort einen überdurchschnittlichen Anteil von Menschen in teilweise äußerst prekären Arbeitsverhältnissen.

Das Verfahren des MAGS sehe vor, dass sich Kreise und kreisfreie Städte in einer Interessenbekundung um die Maßnahme bewerben. Im Kreis Coesfeld solle dies in Zusammenarbeit mit der GEBA mbH erfolgen. Die enge Zusammenarbeit der Kreise bzw. kreisfreien Städte mit den „Beratungsstellen Arbeit“ werde ausdrücklich vom MAGS favorisiert. Sofern das Interessenbekundungsverfahren erfolgreich verlaufe, sei im zweiten Schritt der konkrete Förderantrag zu stellen. Der Ausschuss werde hier selbstverständlich über den Fortschritt des Verfahrens informiert. Die GEBA mbH sei grundsätzlich auch bereit, möglicherweise anfallende Eigenanteile in dem Förderprogramm zu übernehmen. Die Landesförderung sei zunächst auf ein Jahr beschränkt.

Ktabg. Lütkecosmann steht der Beantragung der Fördermittel grundsätzlich positiv gegenüber. Er fragt nach der konkreten Zielgruppe der Maßnahme und inwiefern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beteiligt seien. Herr Dreier erklärt, dass die Zielgruppe in diesem Fall hauptsächlich Saisonarbeitende, Erntehelfende und Mitarbeitende in der fleischverarbeitenden Industrie sei. Falls der Kreis Coesfeld den Zuschlag bekomme, müssten selbstverständlich auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einbezogen und zu für alle Beteiligten zufriedenstellenden Absprachen gewonnen werden.

Ktabg. Wobbe bittet um Auskunft darüber, inwiefern der jeweilige Rechtskreis einen Einfluss auf die Betreuung der Zielgruppe habe. Menschen aus Rumänien und Bulgarien hätten beispielsweise aufgrund der Zugehörigkeit zur EU eine völlig andere Ausgangslage als andere. Herr Dreier antwortet, dass die jeweilige individuelle Bedarfssituation im Vordergrund stehen solle, um eine sinnvolle Hilfe anbieten zu können. Hier sei natürlich der Aufenthaltsstatus ein wichtiger Indikator. Die Beratung beschränke sich allerdings nicht auf EU-Bürger, sondern sei auf Menschen aus ganz Südosteuropa ausgelegt.

Ausschussvorsitzende Schäpers lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

0

Enthaltung:

0