Sitzung: 22.11.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0405
Der Kreis Coesfeld
beteiligt sich mit einer Interessebekundung
am Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
(MAGS) zu den „Projektförderungen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration
von zugewanderten Menschen insbesondere aus Südosteuropa, Mitte- und Osteuropa“
(Verfahrensstufe I).
Sofern
die Interessebekundung im ersten Auswahlverfahren des Gutachtergremiums
Berücksichtigung finden sollte, beteiligt sich der Kreis Coesfeld am regulären
Antrags- und Bewilligungsverfahren dieser Projektförderung des MAGS
(Verfahrensstufe II).
Herr Dreier berichtet einleitend, dass bei der GEBA
mbH bereits seit Jahren die „Beratungsstelle Arbeit“ angesiedelt sei. Seit
Anfang des Jahres 2021 widmeten die Mitarbeitenden sich dort intensiver der
Arbeit mit Menschen in prekären Arbeitssituationen. Das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales (MAGS) habe nun dazu aufgerufen, den Fokus in diesem
Zusammenhang noch mehr auf Menschen aus Südosteuropa zu legen.
Hierzu habe das MAGS nun die o.g. Projektförderung
eingerichtet. Herr Dreier schätzt die Initiative des MAGS insgesamt positiv
ein. Auch im KI befasse man sich mit dem Thema Südosteuropa und beobachte dort
einen überdurchschnittlichen Anteil von Menschen in teilweise äußerst prekären
Arbeitsverhältnissen.
Das Verfahren des MAGS sehe vor, dass sich Kreise
und kreisfreie Städte in einer Interessenbekundung um die Maßnahme bewerben. Im
Kreis Coesfeld solle dies in Zusammenarbeit mit der GEBA mbH erfolgen. Die enge
Zusammenarbeit der Kreise bzw. kreisfreien Städte mit den „Beratungsstellen
Arbeit“ werde ausdrücklich vom MAGS favorisiert. Sofern das
Interessenbekundungsverfahren erfolgreich verlaufe, sei im zweiten Schritt der
konkrete Förderantrag zu stellen. Der Ausschuss werde hier selbstverständlich
über den Fortschritt des Verfahrens informiert. Die GEBA mbH sei grundsätzlich
auch bereit, möglicherweise anfallende Eigenanteile in dem Förderprogramm zu
übernehmen. Die Landesförderung sei zunächst auf ein Jahr beschränkt.
Ktabg. Lütkecosmann steht der Beantragung der
Fördermittel grundsätzlich positiv gegenüber. Er fragt nach der konkreten
Zielgruppe der Maßnahme und inwiefern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
beteiligt seien. Herr Dreier erklärt, dass die Zielgruppe in diesem Fall
hauptsächlich Saisonarbeitende, Erntehelfende und Mitarbeitende in der
fleischverarbeitenden Industrie sei. Falls der Kreis Coesfeld den Zuschlag
bekomme, müssten selbstverständlich auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
mit einbezogen und zu für alle Beteiligten zufriedenstellenden Absprachen
gewonnen werden.
Ktabg. Wobbe bittet um Auskunft darüber, inwiefern
der jeweilige Rechtskreis einen Einfluss auf die Betreuung der Zielgruppe habe.
Menschen aus Rumänien und Bulgarien hätten beispielsweise aufgrund der
Zugehörigkeit zur EU eine völlig andere Ausgangslage als andere. Herr Dreier
antwortet, dass die jeweilige individuelle Bedarfssituation im Vordergrund
stehen solle, um eine sinnvolle Hilfe anbieten zu können. Hier sei natürlich
der Aufenthaltsstatus ein wichtiger Indikator. Die Beratung beschränke sich
allerdings nicht auf EU-Bürger, sondern sei auf Menschen aus ganz Südosteuropa
ausgelegt.
Ausschussvorsitzende Schäpers lässt über den
vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |