Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ im Kreis Coesfeld ab 2022 auszubauen.

 

2.      Der vom Land NRW vorgesehene Ausbau um 6 Vollzeitstellen im Modul 2 „Case-Management“ wird umgesetzt. Dazu wird ein Interessebekundungsverfahren durchgeführt. Kreisangehörige Städte und Gemeinden, Wohlfahrtsverbände und freie Träger der Integrationsarbeit im Kreis Coesfeld können sich um die (teilweise) Trägerschaft bemühen. Hierbei sind alle Landes- und Kreisvorgaben zur Umsetzung einer gemeinsamen Kommunalen Integrationsstrategie zu berücksichtigen.

 

 


Herr Dreier erinnert zu Beginn seiner Ausführungen daran, dass in jeder Sitzung des Fachausschusses im Grundsätzlichen und über die jeweiligen aktuellen Sachstände zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements berichtet und diskutiert worden sei.  Im Herbst 2020 sei die Umsetzung durch den Kreistag beschlossen worden, mittlerweile hätten drei Case-Managerinnen bzw. Case-Manager und drei strategische Koordinierungskräfte ihre Arbeit im KI aufgenommen. Vorstellungsgespräche für drei weitere Case-Management Stellen seien bereits terminiert.

Mittlerweile habe das Land den Ausbau des KIM um bis zu sechs weitere Stellen Case-Management im Jahr 2022 angekündigt. Von Seiten der Verwaltung sei geplant, diese sechs Stellen bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden und/oder freien Trägern der Integrationsarbeit im Kreis Coesfeld anzusiedeln. Hierzu solle ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Weitere Details hierzu seien in der Sitzungsvorlage beschrieben.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr betont, dass die Einhaltung sämtlicher Landesvorgaben eine Voraussetzung für die Interessenbekundung sei. Hierzu gehöre auch, dass die Fachaufsicht über die Case-Managerinnen und Case-Manager unabhängig vom Anstellungsträger beim Kommunalen Integrationszentrum liege. In der Steuerungsgruppe des Netzwerks Chancengerechtigkeit sei auch bereits über die Umsetzung gesprochen worden. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Übernahme des über die Landesförderung hinausgehenden Eigenanteils durch die zukünftigen Träger.

Für Ktabg. Lütkecosmann stellt das Kommunale Integrationsmanagement einen Paradigmenwechsel dar, welcher bereits seit Jahren u.a. vom Integrationsausschuss gefordert worden sei. Die Integrationsarbeit in Form einer 1: 1 Betreuung im Case-Management Ansatz helfe den betroffenen Personen nachhaltig weiter. Er betont, dass die Wohlfahrtsverbände in diesem Bereich bereits seit Jahren hervorragende Arbeit leisteten und entsprechende Unterstützung verdienten.                                               Er fragt, wie hoch der über die Pauschale in Höhe von 55.000 € hinausgehende Eigenanteil ungefähr ausfalle. Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass dies nicht exakt festzulegen sei, da auch die jeweilige berufliche Erfahrungsstufe tarifrechtlich berücksichtigt werden müsse. Ein ungefährer Richtwert seien ca. 10.000 € jährliche zusätzliche Kosten je Stelle.

Ktabg. Waldmann bittet um Auskunft darüber, ob dies zum Hemmnis bei der Umsetzung von KIM werden könne. Es sei wichtig, dass die Umsetzung nicht an der finanziellen Ausstattung scheitere. Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass eine 100% Finanzierung natürlich für die Träger wünschenswert wäre, dennoch halte er es für wichtig, dass die Träger die Maßnahme auch finanziell mittragen würden.

Ausschussvorsitzende Schäpers und Ktabg. Lütkecosmann versichern, das Thema weiter in der Steuerungsgruppe des Netzwerks Chancengerechtigkeit zu begleiten und den noch auszuwählenden Trägern die Unterstützung des Ausschusses zuzusichern. 

Ausschussvorsitzende Schäpers lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

0

Enthaltung:

0