Sitzung: 22.11.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0391
1.
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ im
Kreis Coesfeld ab 2022 auszubauen.
2.
Der vom Land NRW
vorgesehene Ausbau um 6 Vollzeitstellen im Modul 2 „Case-Management“ wird
umgesetzt. Dazu wird ein Interessebekundungsverfahren durchgeführt.
Kreisangehörige Städte und Gemeinden, Wohlfahrtsverbände und freie Träger der
Integrationsarbeit im Kreis Coesfeld können sich um die (teilweise)
Trägerschaft bemühen. Hierbei sind alle Landes- und Kreisvorgaben zur Umsetzung
einer gemeinsamen Kommunalen Integrationsstrategie zu berücksichtigen.
Herr Dreier erinnert zu Beginn seiner Ausführungen
daran, dass in jeder Sitzung des Fachausschusses im Grundsätzlichen und über
die jeweiligen aktuellen Sachstände zur Umsetzung des Kommunalen
Integrationsmanagements berichtet und diskutiert worden sei. Im Herbst 2020 sei die Umsetzung durch den
Kreistag beschlossen worden, mittlerweile hätten drei Case-Managerinnen bzw.
Case-Manager und drei strategische Koordinierungskräfte ihre Arbeit im KI
aufgenommen. Vorstellungsgespräche für drei weitere Case-Management Stellen
seien bereits terminiert.
Mittlerweile habe das Land den Ausbau des KIM um bis
zu sechs weitere Stellen Case-Management im Jahr 2022 angekündigt. Von Seiten
der Verwaltung sei geplant, diese sechs Stellen bei kreisangehörigen Städten
und Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden und/oder freien Trägern der
Integrationsarbeit im Kreis Coesfeld anzusiedeln. Hierzu solle ein
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Weitere Details hierzu seien
in der Sitzungsvorlage beschrieben.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr betont, dass die
Einhaltung sämtlicher Landesvorgaben eine Voraussetzung für die
Interessenbekundung sei. Hierzu gehöre auch, dass die Fachaufsicht über die
Case-Managerinnen und Case-Manager unabhängig vom Anstellungsträger beim
Kommunalen Integrationszentrum liege. In der Steuerungsgruppe des Netzwerks
Chancengerechtigkeit sei auch bereits über die Umsetzung gesprochen worden. Ein
weiterer wichtiger Punkt sei die Übernahme des über die Landesförderung
hinausgehenden Eigenanteils durch die zukünftigen Träger.
Für Ktabg. Lütkecosmann stellt das Kommunale
Integrationsmanagement einen Paradigmenwechsel dar, welcher bereits seit Jahren
u.a. vom Integrationsausschuss gefordert worden sei. Die Integrationsarbeit in
Form einer 1: 1 Betreuung im Case-Management Ansatz helfe den betroffenen
Personen nachhaltig weiter. Er betont, dass die Wohlfahrtsverbände in diesem
Bereich bereits seit Jahren hervorragende Arbeit leisteten und entsprechende
Unterstützung verdienten.
Er fragt, wie hoch der
über die Pauschale in Höhe von 55.000 € hinausgehende Eigenanteil ungefähr
ausfalle. Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass dies nicht exakt
festzulegen sei, da auch die jeweilige berufliche Erfahrungsstufe tarifrechtlich
berücksichtigt werden müsse. Ein ungefährer Richtwert seien ca. 10.000 €
jährliche zusätzliche Kosten je Stelle.
Ktabg. Waldmann bittet um Auskunft darüber, ob dies
zum Hemmnis bei der Umsetzung von KIM werden könne. Es sei wichtig, dass die
Umsetzung nicht an der finanziellen Ausstattung scheitere. Landrat Dr. Schulze
Pellengahr erklärt, dass eine 100% Finanzierung natürlich für die Träger
wünschenswert wäre, dennoch halte er es für wichtig, dass die Träger die
Maßnahme auch finanziell mittragen würden.
Ausschussvorsitzende Schäpers und Ktabg.
Lütkecosmann versichern, das Thema weiter in der Steuerungsgruppe des Netzwerks
Chancengerechtigkeit zu begleiten und den noch auszuwählenden Trägern die
Unterstützung des Ausschusses zuzusichern.
Ausschussvorsitzende Schäpers lässt über den
vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |