Beschlussvorschlag:

 

1)      Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppe                                                                 ab Seite ………….

 

51.10 Prävention und Regelangebote

274

 

51.20 Hilfen zur Erziehung

286

 

51.30 Sonstige Leistungen

294

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2)      Die von der Verwaltung vorgeschlagen Änderungen (siehe auch Anlagen) zum

 

I.)                  Produkt 51.10.01

II.)                Produkt 51.10.03

a)       im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Aufholen nach Corona

b)      für den Antrag der Lebenshilfe Senden

III.)               Produkt 51.20.01

IV.)              Produkt 51.20.02

V.)                Produkt 51.30.01

a.       für einen zweiten Inobhutnahmeplatz

b.       für die Förderung einer Fachstelle gegen Gewalt

 

werden beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Es haben sich bereits seit der Haushaltsaufstellung Änderungen ergeben, auf die in dieser Sitzungsvorlage hingewiesen wird. Verwaltungsseitig wird hierzu eine Aufnahme der dargestellten Änderung in die Änderungsliste vorgeschlagen.


Vorsitzender Wobbe schlägt vor zunächst über die Anträge der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zu beschließen.

 

Antrag Einführung einer kreisweiten Jugend-App

Für die antragsstellende Fraktion erläutert Ktabg. Spräner den Antrag. Die Fraktion erhoffe sich durch eine App eine neue digitale Möglichkeit zur Jugendbeteiligung. Es gehe zunächst vorrangig darum die Einführung einer solchen App zu prüfen. Dazu sollen Austauschgespräche mit Kommunen stattfinden, die bereits eine solche App in Benutzung haben.

 

Herr Zanirato begrüßt digitale Beteiligungsformen, hat jedoch Zweifel an dem Nutzen einer separaten Jugend-App. Auch Ktabg. Kiekebusch hält die Nutzungsschwelle für eine separate App für zu hoch. Nach seiner Ansicht sollten besser bereits vorhandene Kanäle z.B. in sozialen Medien genutzt werden. Denn diese würden von jungen Menschen sowieso bereits regelmäßig genutzt. Dez. Schütt gibt zu bedenken, dass es bereits die digitale Datenbank KoDat.Coe gebe und separate Lösungen in der Regel mit einem unverhältnismäßig hohen Wartungsaufwand verbunden seien. Mit dieser Begründung sei in der Vergangenheit bereits die Einführung einer Familien-App abgelehnt worden. Dass Insellösungen unattraktiv seien, befindet auch Herr Wortmann. Er ergänzt, dass es bereits mehrere Apps z.B. der Jugendzentren im Kreis Coesfeld gebe. Hier könnten möglicherweise Synergieeffekte genutzt werden, wenn es um die Jugendbeteiligung im Kreis Coesfeld gehe. Er schlägt eine Informationsveranstaltung zur Digitalisierung im Bereich Jugendbeteiligung und Vernetzung vor. Dieser Vorschlag wird von den Teilnehmenden befürwortet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Informationsveranstaltung zum Thema Digitalisierung und Jugendbeteiligungsformate zu organisieren. Der Jugendhilfeausschuss soll bei der thematischen Ausrichtung und der Auswahl der Referierenden eingebunden werden. Der Antrag wird nicht an den Kreisausschuss weitergegeben.

 

Antrag Jugendbeteiligungsformate

Für die antragsstellende Fraktion erläutert Ktabg. Dropmann den Antrag. Bei der Kreisverwaltung solle eine halbe Stelle eingerichtet werden, die die Kommunen vor Ort bei der Schaffung bzw. dem Ausbau von Strukturen zur Jugendbeteiligung unterstütze. Ziel sei es, entsprechend des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes die Jugendbeteiligung vor Ort zu stärken und langfristig auch junge Menschen als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss aufzunehmen. Außerdem solle die Verwaltung prüfen, ob für die Einrichtung einer solchen Stelle möglicherweise Fördermittel des Landes zur Verfügung stehen.

 

Herr Wortmann stimmt mit den formulierten Zielen des Antrags überein, hält aber den Weg der Zielerreichung nicht für den richtigen. Es gelte zunächst die bestehenden Bedarfe vor Ort zu eruieren, bevor eine Stelle bei der Kreisverwaltung geschaffen werde. Es sei besser die bereits bestehenden Strukturen vor Ort zu stärken. Er berichtet, dass verschiedene Kommunen, beispielsweise auch die Gemeinde Senden, das Thema schon behandeln und dabei die schon vorhandenen Beratungsstrukturen beim LWL nutzen würden. Dem stimmt auch Ktabg. Holtkamp zu. Er gibt außerdem zu bedenken, dass in eine solche Entscheidung die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einzubinden seien, da einige Kommunen mit bereits gut funktionierenden Jugendbeteiligungsformaten von der Einrichtung einer solchen Stelle deutlich weniger profitieren würden, als andere. Herr Zanirato ergänzt, dass sich Kommunen mit bereits etablierten Formaten möglicherweise durch die Einrichtung einer solchen Stelle zudem bevormundet fühlen könnten.

Ktabg. Schäpers weist darauf hin, dass bei den Jugendbeteiligungsformaten darauf zu achten sei, verschiedene Alters- und Zielgruppen einzubeziehen. Jugendbeteiligungsformate wie bspw. Jugendparlamente könnten scheitern, wenn z.B. die homogene Teilnehmergruppe aus Schülerinnen und Schülern wegbreche. Ktabg. Spräner sieht genau darin die Aufgabe für die neu zu schaffende Stelle. Eben solche Beteiligungsformate wie z.B. Jugendparlamente bräuchten die professionelle Unterstützung einer übergeordneten Stelle. Dies sei vor Ort in den Kommunen nicht zu leisten. Daher solle die kommunale Familie die Finanzierung einer übergeordneten Stelle bei der Kreisverwaltung übernehmen. Dez. Schütt regt an, zur Erhebung des Ist-Standes der vorhandenen Strukturen und Bedarfe einen Fachtag gemeinsam mit Vertretungen der Kommunen durchzuführen und dort auch über bereits bestehende Fördermöglichkeiten seitens des Landschaftsverbandes zu informieren. Denn beim LWL als übergeordnete Stelle gebe bereits Unterstützung für verschiedene Jugendbeteiligungsformate. Es gelte das Wissen über diese Fördermöglichkeit an die aktiven Personen vor Ort in den Kommune heranzutragen und den Kontakt herzustellen. Herr Wortmann ergänzt, dass zu einem solchen Fachtag auch Referierende zum Thema „funktionierende Jugendbeteiligung“ eingeladen werden sollten. Ktabg. Spräner unterstützt die Idee des Fachtages und beantragt in diesem Zusammenhang die benötigten Mittel zur Einrichtung einer Stelle mit einem Sperrvermerk in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

 

Es wird sodann über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN abgestimmt.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen        2

                                                Nein-Stimmen  9

                                                Enthaltungen     2

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Fachtag Jugendbeteiligung organisieren. Teilnehmen sollen insbesondere bereits in diesem Zusammenhang aktive Personen und junge Menschen aus dem Kreis Coesfeld. Ziel des Fachtags ist es, eventuelle Bedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten zu ermitteln.

 

Haushalt 2022

Dez. Schütt erläutert chronologisch anhand der Sitzungsvorlage die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Positionen für die Änderungsliste. Er geht dabei insbesondere auf den geplanten Neubau eines Gebäudes für soziale Zwecke der Lebenshilfe Senden ein. Der dafür beantragte Investitionskostenzuschuss solle mit einem Sperrvermerk versehen werden. In der nächsten Sitzung werde die Verwaltung zum Sachstand berichten.

 

Ktabg. Spräner erkundigt sich, ob die eingeplanten Mittel für diverse Präventionsangeboten auch für die Durchführung digitaler Angebote zur Verfügung stünden. Jugendamtsmitarbeiterin Hoschke bejaht dies und legt dar, dass im Rahmen des Landesprogramms „Wertevermittlung“ beispielsweise Elternabende bereits in digitaler Form stattfinden konnten.

 

Die Mitglieder stimmen sodann über den Haushalt 2022 ab.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen        11

                                                Nein-Stimmen  0             

                                                Enthaltungen     1


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen        11

                                                Nein-Stimmen  0

                                                Enthaltungen     1