Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Die Richtlinien über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüsse gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII werden mit Wirkung vom 01.01.2022 beschlossen.

 

Gleichzeitig treten die bisher geltenden Regelungen außer Kraft.

 


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig