Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

Die Richtlinien über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüsse gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII werden mit Wirkung vom 01.01.2022 beschlossen.

Gleichzeitig treten die bisher geltenden Regelungen außer Kraft.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig