Sitzung: 02.12.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: SV-10-0424
Beschluss:
Die Richtlinien über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und
Zuschüsse gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII werden mit Wirkung vom 01.01.2022
beschlossen.
Gleichzeitig treten die bisher geltenden Regelungen außer Kraft.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig