Sitzung: 08.12.2021 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0385
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
2. Der Jahresabschluss des Kreises Coesfeld
für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner
Sitzung vom 07.12.2021 testierten Fassung mit einer Bilanzsumme von
419.734.399,87 € und einem Jahresüberschuss von
796.084,62 € festgestellt.
3. Dem Landrat wird für den Jahresabschluss
2020 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung
erteilt.
4. Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr
2020 in Höhe von 796.084,62 € wird gem. § 53
Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW in voller Höhe der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
5. Für das Haushaltsjahr 2020 wird eine
Abrechnung der aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt erzielten
Unterdeckung in Höhe von 4.282.598 € gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 KrO NRW i.V.m § 6
Abs. 2 S. 2 u. 3 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld vorgenommen. Die
Unterdeckung ist durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes
Jugendamt im Haushaltsjahr 2022 auf der Basis der für das Haushaltsjahr 2020
geltenden Umlagegrundlagen auszugleichen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt sich zu diesem
Tagesordnungspunkt für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an die
stellvertretende Kreisausschussvorsitzende Selhorst.
Nach Übernahme der Sitzungsleitung weist Ktabg. Selhorst auf die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses hin und stellt sodann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Landrat Dr. Schulze
Pellengahr bedankt sich für den gefassten Beschluss und übernimmt sodann erneut
die Sitzungsleitung.