Beschluss:

 

1.         Der Landrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß Anlagen zur Sitzungsvorlage mit dem benachbarten Aufgabenträger (Kreis Borken) über die Übertragung der Zuständigkeit für die Vergabe von Linienverkehren (Linienabschnitte) abzuschließen.

 

2.         Der Landrat wird zudem beauftragt, ggf. notwendige Änderungen des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Anlagen nach Vorgabe der Kommunalaufsicht vorzunehmen, die die materiellen Regelungen unberührt lassen.

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Anmerkung:

 

Die genannten Anlagen wurden zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.