Kreisdirektor Dr. Tepe ergänzt zu den Inhalten der Vorlage, dass es sich sicherlich um ein ambitioniertes Programm handele. Mit Blick auf die Inanspruchnahme von umfangreichen Fördermitteln sei nicht die Finanzierung das Problem, sondern die Bewältigung des Aufgabenumfanges mit dem vorhandenen Personalstamm.

Er verweist auf das Positionspapier „Rückenwind fürs Fahrrad“ (Anlage zur Vorlage), welches in einem guten Austausch zwischen den vier Münsterland-Kreisen, der Stadtregion Münster und der Stadt Münster entstanden sei und eine gute Grundlage für das Radverkehrskonzept des Kreises darstelle.

 

Ktabg. Sticht bittet darum, dass bei der klar erkennbaren Schwerpunktsetzung zu Gunsten des Radverkehrs zukünftig auch die Belange der Fußgänger/-innen hinreichend Berücksichtigung finden müssten. Man müsse sich bemühen Konflikte zwischen diesen Verkehrsteilnehmern zu verhindern.

 

Ktabg. Bontrup beschreibt ein Spannungsfeld zwischen den Belangen des Ausschusses für Mobilität Infrastruktur und Kreisentwicklung und den Interessen des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde. Dieser stehe der Fortführung der Versiegelung von Flächen durch zusätzlichen Verkehrsraum grundsätzlich kritisch gegenüber. Er regt an, hierzu in eine grundlegende Diskussion einzusteigen. Immer wieder wären durch die geplanten Radwegebaumaßnahmen auch Landschaftsschutzgebiete bis hin zu Flächen die nach den Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien (FFH) geschützt werden, betroffen.

Zum Umgang mit diesen Flächen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Verkehrsraumes sollte man überlegen, ob es hilfreich wäre gemeinsam Kriterien zu entwickeln.

 

S.B. Dr. Friedrichsen fragt an, wieso eine durchgehende adaptive Beleuchtung entlang des Betriebsweges am Dortmund-Ems-Kanal nicht vorgesehen wird (Vorlage S. 4 unten) und was mit der auf S. 5 (oben 2. Abs.) beschriebenen „erfolgreichen Umsetzung“ gemeint sei. Bezieht sich dies auf die Einwerbung von Fördermitteln oder generell auf das Projekt im Ganzen?

Herr Raabe antwortet hierzu, dass man im Sinne einer Verhältnismäßigkeit von Aufwand zum Nutzen eine durchgehende Beleuchtung außer-orts nicht für erforderlich hält, zumal die Fahrräder und insbes. Elektrofahrräder heutzutage in der Regel über eine sehr gute Beleuchtung verfügen würden.

Zu der Frage der Projektumsetzung teilt Herr Raabe mit, dass die Umsetzbarkeit des Gesamtprojektes insbesondere von der Fördermittelbereitstellung bzw. Mitfinanzierung des Bundes abhänge. Ohne diese 90-prozentige Kostenübernahme durch den Bund dürfte eine Finanzierung des Projektes durch die vier Anrainer-Kommunen schwierig werden.

 

Ktabg. Vogt stellt fest, dass ausreichend Personal für eine erfolgreiche Umsetzung benötigt werde. Hier sehe er mit Blick auf die aktuell gegebenen Ressourcen ein Problem.

Weiterhin müsse man die Problemstellungen beim Grunderwerb mit einkalkulieren.

Auch stellt er in Frage ob die im bisher erforderlichen Umfang durchzuführenden Prüfungen der Auswirkungen auf Landschafts- und Artenschutz es nicht verhindern eine dynamische Entwicklung des Radverkehrsnetzes zu erreichen.

Die Landesregierung müsse hier Hinweise aus dem kommunalen Bereich erhalten um einen Wandel anzustoßen, dies u.U. auch zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs. Gemeint sei hier eine Verringerung der Flächen für Fahrzeuge zu Gunsten des Radverkehrsnetzes.

 

Ktabg. Wobbe knüpft an mit einem Beispiel einer Straße in Herbern (K 23). Die Straße sei 7 m breit und habe nur eine geringe Belastung mit Fahrzeugverkehr. Gemäß Auskunft der Abt. 66 des Kreises Coesfeld sei die Gesamtfläche nicht breit genug um einen Fahrradweg ergänzend anzulegen. Hierfür müsse zunächst ein Grunderwerb erfolgen. Es sei für den Außenstehenden nicht nachvollziehbar, das die Fahrbahn inkl. Nebenflächen zu schmal sei.

Er bittet darum einen Fachvortrag zu den Anforderungen, die für den Radwegebau gelten, vorzubereiten.

 

Ktabg. Dropmann stellt fest, dass nach dem vorgelegten Programm ca. 5 km neuer Radwege im Jahr angelegt werden sollen. Dies sei gewiss nicht sehr viel. Es gäbe reichlich Fördermittel, jedoch fehle es am Personal. Hier müsse man sich Fragen was zu tun sei, damit die gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht würden.

Weiterhin bittet er darum das Anlegen eines Radweges entlang der K 2 von der B 58 nach Ottmarsbocholt zu priorisieren.

 

Vors. Kleerbaum fasst die Inhalte der Wortbeiträge kurz zusammen und erklärt, dass man sich insgesamt in der Zielsetzung einig sei, den Ausbau des Radverkehrsnetzes im Kreis Coesfeld bestmöglich voranzutreiben.