Sitzung: 30.03.2022 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0453
Beschluss:
§ 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird dahingehend geändert, dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 11.416.000 € festgesetzt wird.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die Änderungssatzung ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig