Beschluss: Kenntnis genommen

 

 

AL Schenk erläutert zunächst anhand der als Anlage 4 beigefügten Powerpoint-Präsentation die Entwicklung der Zahlen worin die aktuellen Entwicklungen aufgrund des Krieges in der Ukraine noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Sodann erläutert er, dass die Lage in der Ukraine sehr dynamisch sei. Durch den Europäischen Rat sei die EU-Massenzustrom-Richtlinie mit Blick auf die ukrainischen Vertriebenen in Kraft gesetzt worden, was sich auf die Aufenthaltsrechte und den Zugang zu Sozialleistungen auswirke. Sozialleistungen würden für die Vertriebenen aus der Ukraine von Beginn an nach dem AsylbLG in Zuständigkeit der Städte und Gemeinden erbracht. Es bestehe ein unmittelbarer Zugang zum Arbeitsmarkt.

Da viele der ukrainischen Vertriebenen Kontakte nach Deutschland hätten, sei unklar, wie eine Verteilung erfolgen werde. Eine Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel sei angedacht. Im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sei auch über die niedrige Impfquote in der Ukraine wie auch über das Thema Wohnraum gesprochen worden. Neben der Bereitschaft vieler Menschen, kurzfristig Geflüchtete aufzunehmen, gelte es zu beobachten, wo langfristig Wohnraum zur Verfügung stehe.

S.B. Bickhove-Swiderski regt die Einrichtung einer interfraktionellen Runde von Beteiligten unterschiedlicher Vereine und Verbände an, um in einen kommunal-übergreifenden Austausch zu den Aktivitäten im Zusammenhang mit der Integration zu kommen. Hierbei halte er insbesondere einen niederschwelligen Ansatz mit Blick auch auf die Beteiligung von Sportvereinen für sinnvoll, da diese einen wertvollen Beitrag zur Integrationsarbeit leisten könnten. Er halte hierbei eine koordinierende Funktion des Kreises für sinnvoll.

Ktabg. Wessels hält den koordinierenden Ansatz ebenfalls für wichtig und regt an, den Ältestenrat zu dem Thema einzubeziehen. Vorsitzende Raack begrüßt die Anregung und sagte eine Übermittlung an Dez. Schütt zu.

Ktabg. Wobbe geht auf die Entwicklung der Integrationszahlen ein und erklärt, dass er diese für gut halte, jedoch auch Verbesserungsbedarf sehe. Am Beispiel von Ascheberg als Randgemeinde sei festzustellen, dass Sprachkurse zur Erreichung des B1-Niveaus aufgrund einer zu geringen Nachfrage nicht stattfinden könnten. Er fragt an, ob hier auch eine Zuweisung zu entsprechenden Kursen nach Münster erfolgen könne. Als weiteres Beispiel benannte er einen ausgebildeten Apotheker, der auch nach 6 Jahren noch nicht in der Lage wäre, seinen Beruf auszuüben. Hier stelle sich für ihn die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, rechtzeitig über mögliche, alternative Tätigkeitsfelder nachzudenken, um so vorhandene Talente zu nutzen.

Al Schenk antwortet, dass die Einzelfälle durch die Vermittlungskräfte stark in den Blick genommen und individuelle Fortbildungsbedarfe berücksichtigt würden. So sei aktuell eine Qualifizierungsmaßnahme zur ‚Integrationsbegleiterin für Kindertagesstätten' gestartet, wobei die Teilnehmenden zumeist einen Schul- bzw. Studienabschluss und unterschiedliche Berufserfahrungen (z.B. Lehrerin, Friseurin, Hausfrau, Handel) mitbringen würden.