Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


Frau Hoppe stellt anhand der als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation die Fortbildungsmaßnahme Jugendliche Seniorenbegleiter der Familienbildungsstätten vor. Sie berichtet dabei sowohl über die Motivation für die Maßnahme als auch über die der teilnehmenden Jugendlichen. So sei unter anderem eine Hoffnung, in Anbetracht des Pflegenotstandes mehr Personen für die Pflege gewinnen zu können. Für die Gruppen gebe es jeweils eine konstante Kursbegleitung; die vielfältigen Lerninhalte würden durch spezielle Dozentinnen und Dozenten aus unterschiedlichen Berufen vermittelt. Anschließend erläutert Frau Hoppe die verschiedenen Kursinhalte und abschließend die Ziele der Fortbildungsmaßnahme. Im Hinblick auf die jugendlichen Teilnehmenden seien ganz tolle Weiterentwicklungen erkennbar. Die Maßnahme stelle eine mögliche Hilfe für die Berufsentscheidung dar. Gleichzeitig erlangen die Teilnehmenden die Befähigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit im Rahmen häuslicher Seniorenbegleitung gem. § 45 SGB XI.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk fragt nach, ob im ganzen Jahr 27 Jugendliche an der Maßnahme teilgenommen hätten. Frau Hoppe bestätigt, dass insgesamt 27 Jugendliche an zwei Kursen teilgenommen haben. Ergänzend bittet Ktabg. Crämer-Gembalczyk um Auskunft, ob es Informationen zur Nachhaltigkeit der Maßnahme gebe. Hierzu erklärt Frau Hoppe, dass man noch drei bis vier Jahre von den Teilnehmenden höre. Die Jugendlichen würden auch darüber informiert, dass sie sich bei der „Freiwilligen Börse“ melden könnten. Unter datenschutzrechtlichen Aspekten dürfe die Familienbildungsstätte Dülmen nämlich von sich aus keine Daten der Jugendlichen weitergeben.