Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit:

 

1)        Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ entsprechend dem Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 20.12.2021, welcher im Rahmen der REACT-EU Initiative der ESF-Förderphase 2014-2020 und der ESF-Förderphase 2021-2027 veröffentlicht wurde.

2)        Die Fördermittel (zuwendungsfähige Gesamtaufwendungen) werden entsprechend den vorliegenden Projektskizzen an folgende Träger weitergeleitet:

a)         Alexianer IBP GmbH (1,0 VZÄ)

b)         Verein für katholische Arbeiterkolonien in Westfalen (1,0 VZÄ)

c)         Kommunale Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH (1,0 VZÄ)

3)        Der Eigenanteil zur Projektfinanzierung (10 %) wird als freiwillige Leistung über die Kreishaushalte der Jahre 2022 bis 2025 abgebildet.

 

 

 

 


Anhand der Sitzungsvorlage stellt AL Schenk das Projekt zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause!“ vor. Er weist auch auf die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzte kurze Frist für die Antragstellung hin. Die Alexianer IBP GmbH und der Verein für katholische Arbeiterkolonien in Westfalen hätten von sich aus die Initiative ergriffen und seien auf den Kreis zugegangen, diese seien auch als Träger der Wohnungslosenhilfe besonders geeignet. Gefördert würden 3 Stellen im Umfang von 90 %. Bei den verbleibenden 10% handele es sich um freiwillige Leistungen.

Ktabg. Willms erklärt, dies sei ein wichtiges Projekt, in dem das Geld gut angelegt sei. Die CDU-Fraktion würde daher zustimmen. Sie bedankt sich ausdrücklich bei den beteiligten Mitarbeitenden für ihre Flexibilität und das Engagement.

S. B. Bickhove-Swiderski weist darauf hin, dass die Bürgermeisterrunde kein Beschlussorgan sei und fragt, an welcher Stelle gekürzt würde um diese freiwillige Leistung zu finanzieren. AL Schenk antwortet, dass keine konkrete Kürzung beabsichtigt sei. In 2022 handele es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, die insgesamt im Budget auszugleichen wäre; in den künftigen Haushalten werde sie regulär eingestellt.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk erklärt, dass es immer mehr betroffene Personen gebe und darüber hinaus eine große Grauzone. Sie hofft, dass auch der Personenkreis der psychisch Erkrankten in den Blick genommen werde. Sie fragt, woher die zu Grunde gelegten Zahlen stammen und ob die drei Vollzeitstellen entfristet werden könnten, um die Personalgewinnung zu erleichtern. AL Schenk erklärt, es handele sich um eine offizielle Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Integrierten Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2020 in NRW. Personen mit psychischen Beeinträchtigungen werden wie andere Personengruppen auch ebenfalls berücksichtigt. Das Projekt sei vom Land NRW befristet auf drei Jahre aufgerufen worden; darüber hinaus erfolge durch das Land keine Förderung.

Ktabg. Pohlmann merkt an, dass es grundsätzlich nicht richtig sei, die Politik erst spät zu beteiligen. Hierzu verweist AL Schenk nochmals auf die vom Land NRW gesetzte Frist.

Ktabg. Vogt vertritt die Auffassung, dass das Projekt wichtig sei, insbesondere auch im Hinblick auf die umfassenden Begriffe wohnungslos und von Wohnlosigkeit bedroht. Die gefundenen Partner seien gut und das Geld richtig angelegt.

Ktabg. Wessels sieht den Beschluss im Hinblick auf die Formulierung unter Ziffer 3 kritisch. Er beantragt deshalb den Passus „entsprechend der Erörterung in der Bürgermeisterkonferenz am 07.02.2022“ zu streichen.

 

Sodann lässt Vorsitzende Raack über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

23

Nein:

0

Enthaltung:

0