AL Schenk trägt vor:

 

„‘Aktion 10.000 Perspektiven‘ für langzeitarbeitslose Menschen

 

Das Land NRW unterstützt bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 1.500 €.

 

Mit dem Förderaufruf „Aktion 10.000 Perspektiven“ soll in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein Anreiz für Betriebe gesetzt werden, Menschen mit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen. Mit einer Einarbeitungspauschale wird bei Neueinstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen die besonders zeitaufwändige Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie gefördert.

Die Neueinstellung darf erst ab dem 01.09.2021 erfolgt sein und die Einarbeitungspauschale kann bei Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses sechs Monate nach der Neueinstellung beantragt werden. Anträge können einstellende Betriebe somit frühestens ab dem 1. März 2022 und bis zum 31. Dezember 2022 direkt bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.

 

Informationen und Antragsunterlagen sind und auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt:

www.mags.nrw/esf-aufrufe  -  Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für das ESF-Förderprogramm "Aktion 10.000 Perspektiven“

 

Erforderliche Antragsunterlagen

1.                  Antrag

2.                  Bescheinigung SGB II-Leistungsbezug bzw. Langzeitarbeitslosigkeit

(Sozialdatenschutz beachten, Mitwirkung vom Leistungsberechtigten erforderlich!)

3.                  De-minimis-Erklärung

4.                  Nachweis Einarbeitung (Eigenerklärung)

5.                  Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses.

 

Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.“

 

Weiterhin trägt Al Schenk vor:

 

 

 

 

Kosten für den Betrieb des Impfzentrums im Kreis Coesfeld

 

In einem im Januar 2022 veröffentlichten Zeitungsbericht wurden die Kosten für die Impfzentren in NRW ausgewiesen. Für das Impfzentrum im Kreis Coesfeld wurden dort Kosten in Höhe von ca. 9 Mio. € angegeben. Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ermittelt und an die Presse herausgegeben hat. Weder die Bezirksregierung Münster noch die jeweiligen Gesundheitsämter waren darüber informiert.

 

Auf Nachfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW werden die vorläufigen Gesamtkosten für den Betrieb des Impfzentrums im Kreis Coesfeld in Dülmen auf rund 9,3 Mio. € geschätzt. Darin enthalten sind die beim Kreis Coesfeld bis zu dem Zeitpunkt angefallenen Kosten in Höhe von ca. 2,7 Mio. €, wovon ca. 60 % Aufwendungen für Personal (einschließlich Beauftragung Dritter) darstellen. Ca. 5,9 Mio. € der Gesamtkosten sind Personalkosten, die bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefallen sind und ca. 0,7 Mio. € sind Personal- und Sachkosten, die über die Apothekenkammer gemeldet wurden.

 

Laut Kostenaufstellung der Abt. 53 – Gesundheitsamt hat der Kreis Coesfeld von der Bezirksregierung Münster insgesamt aktuell bereits Abschläge in Höhe von 2.389.000 € erhalten, ausstehend ist noch ein Betrag in Höhe von 536.519,25 €. Dieser Resterstattungsbetrag wurde nun auch mit Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 16.02.2022 festgesetzt. In der Summe hat der Kreis Coesfeld somit 2.925.519,25 € bei der Bezirksregierung Münster geltend gemacht.“