Beschluss: Kenntnis genommen

ALin Winkler berichtet, dass der tagesaktuelle Inzidenzwert 1.521,9 und die Hospitalisierungsrate 5,84 (NRW-Wert) betrage. Sie erläutert, dass aufgrund der aktualisierten Coranaschutz-Verordnung einige Lockerungen eingetreten seien. Es gelte zum Teil auch wieder die 3G-Regelung, so dass auch Ungeimpfte Zugang zu Einrichtungen und Dienstleistungen erhalten. ALin Winkler schildert, dass der personelle Aufwand z. B. für die statistische Erfassung enorm hoch sei. Dieser Aufwand mache jedoch wenig Sinn, wenn der Inzidenzwert als solcher keinen erkennbaren Wert mehr habe, da nur PCR-Tests in die Statistik einfließen, bei einem positiven Selbsttest jedoch ein PCR-Abstrich nicht zwingend sei. Festzustellen sei, dass in der Zeit vom 01.01.2022 bis 28.02.2022 insgesamt über 20.000 Meldungen eingegangen seien; dies sei doppelt so viel wie in den letzten beiden Jahren zusammen. Eine Kontaktnachverfolgung finde nicht mehr statt. Angerufen würden die positiv Getesteten. Zurzeit könne diese Arbeit noch dank der Unterstützung der Bundeswehr geleistet werden, deren Einsatz sei aber befristet bis zum 17.03.2022. Ein neuer Antrag auf weitere Unterstützung sei bereits gestellt worden. Eine Entscheidung stehe noch aus.

ALin Winkler weist darauf hin, dass zukünftig möglicherweise eine Beschränkung auf die vulnerablen Personengruppen erfolgen müsse. Es müsse gewährleistet werden, dass das Gesundheitsamt auch seinen anderen Aufgaben nachkommen könne.

Als Grund für den hohen Inzidenzwert nennt ALin Winkler multifaktorielle Gründe. Festzustellen sei, dass Omikron und die neue Omikron-Variante (Ba 2) höchst ansteckend und im Kreis Coesfeld angekommen sei. Es reiche nach den bisherigen Feststellungen schon ein kurzer Kontakt aus.

Die aktuelle Impfsituation stellt ALin Winkler anhand der als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Präsentation dar.

S. B. Bickhove-Swiderski bittet um Auskunft zum Ziel der medizinischen Ausrichtung, werde z. B. eine Durchseuchung in Kauf genommen. Er fragt, ob ein harter Lock-down von z. B. drei Wochen die Situation bessern könne. Im Hinblick auf die „Spaziergänger“ stellt er die Frage, ob das Gesundheitsamt mit den Teilnehmenden im Gespräch stehe. ALin Winkler erklärt, es müsse zwischen medizinischen und politischen Zielen unterschieden werden. Eine Durchseuchung führe bei Corona anders als z. B. bei Masern nicht zu einer dauerhaften Immunisierung. Ein Lock-down wäre vielleicht vor Weihnachten eine mögliche Maßnahme gewesen. Allerdings wäre der Kontrollaufwand sehr hoch gewesen. Im Hinblick auf die „Spaziergänger“ sei festzustellen, dass nur die Indifferenten erreichbar seien, aber nicht die absoluten Gegner.

S. B. Büscher fragt nach der einrichtungsbezogenen Impflicht, die ab dem 16. März bestehe und was im Hinblick auf ungeimpftes Pflegepersonal geschehe. Er möchte ferner erfahren, ob der Anteil der ungeimpften Pflegekräfte bekannt sei. S. B. Schmitz stellt im Hinblick auf die ukrainischen Flüchtlinge die Frage, warum russische und chinesische Impfstoffe keine Zulassung erhalten könnten. Ferner regt er an Informationsblätter in kyrillscher Schrift zur Verfügung zu stellen.

ALin Winkler sagt zu, entsprechende Zahlen (Anteil der ungeimpften Pflegekräfte) der Niederschrift (Anlage 3) beizufügen. Sie stellt fest, dass zumindest klar sei, dass Ungeimpfte nicht eingestellt werden dürfen. Im Hinblick auf Bestandspersonal müsse durch das Gesundheitsamt eine Ermessensentscheidung getroffen werden, wie mit den Ungeimpften umgegangen werden müsse. Für diese Entscheidung habe das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen Hilfe zugesagt. So könnten Pflegekräfte bei unplausiblen Attesten zu einer Untersuchung durch einen Arzt verpflichtet werden. Die Ärztekammer wird einen Ärztepool stellen.

Bezüglich der Informationsblätter in kyrillischer Schrift verweist ALin Winkler auf die bereits beim Robert-Koch-Institut vorhandenen Unterlagen.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk führt mit Hinweis auf Informationen aus der Presse aus, dass aufgrund der Hospitalisierungsrate geplante Operationen verschoben worden seien. Sie fragt, ob sich dies bereits geändert habe. ALin Winkler erklärt, dass es sich bei der Hospitalisierungsrate um einen Wert für Nordrhein-Westfalen handele und die Situation in den Krankenhäusern in den einzelnen Landesteilen deshalb durchaus abweichen könnte. Notfall-Operationen wären zu jeder Zeit durchgeführt worden. Ihr sei nicht bekannt, ob darüber hinaus geplante Operationen mittlerweile wieder stattfinden.