Sitzung: 10.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0471
Beschluss:
Analog
zu den landesrechtlichen Vorgaben des Ministeriums für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration NRW werden im Jahr 2022 entstandene
Stornierungskosten, aufgrund des pandemiebedingten Ausfalls von Angeboten und
Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, erstattet.
Darüber
hinaus sind die Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans aufgrund entsprechender
pandemiebedingter Beeinträchtigungen, wie im Vorjahr, flexibel anzuwenden.
Jugendamtsleiter Tübing erläutert, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine Regelung analog zu der des Vorjahres handele und dieser auf eine entsprechende Regelung des Landes NRW aufbaue. Sollten bedingt durch die Corona-Pandemie Angebote und Maßnahmen ausfallen, würden etwaige entstandene Stornierungskosten übernommen werden.
Form der Abstimmung:
offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig