Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Analog zu den landesrechtlichen Vorgaben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW werden im Jahr 2022 entstandene Stornierungskosten, aufgrund des pandemiebedingten Ausfalls von Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, erstattet.

Darüber hinaus sind die Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans aufgrund entsprechender pandemiebedingter Beeinträchtigungen, wie im Vorjahr, flexibel anzuwenden.

 


Jugendamtsleiter Tübing erläutert, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine Regelung analog zu der des Vorjahres handele und dieser auf eine entsprechende Regelung des Landes NRW aufbaue. Sollten bedingt durch die Corona-Pandemie Angebote und Maßnahmen ausfallen, würden etwaige entstandene Stornierungskosten übernommen werden. 


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig