Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Entscheidung über die Einrichtung der Ombudsstelle wird zurückgestellt bis die notwendigen

Informationen zu den erforderlichen Qualitätsstandards sowie die Finanzierung geklärt sind.

 

 


Vorsitzender Wobbe erläutert kurz den Antrag der Fraktion FAMILIE.

Anschließend unterbricht er die Sitzung für die Dauer von fünf Minuten. Während dieser Zeit gibt Frau Kullik, die aus dem Zuschauerraum die Sitzung verfolgt, eine kurze Erklärung zum Antrag ab.

 

Vorsitzender Wobbe führt beispielhaft an, dass im Nachbarkreis Steinfurt bereits eine Ombudschaftsstelle eingerichtet worden sei. Jedoch sei unklar, ob diese in ihrer Art und Weise der Ausführung z.B. hinsichtlich der personellen Ausstattung den zukünftigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen wird. Es sei zu erwarten, dass die entsprechenden Ausführungsbestimmungen im Rahmen des neuen Kinderschutzgesetzes erlassen werden. Das neue Gesetz werde zum 01.06. dieses Jahres erwartet, die Ausführungsbestimmungen entsprechend etwas später. Er plädiere dafür, mit der Entscheidung abzuwarten und somit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Jugendamtsleiter Tübing ergänzt, dass so die noch zu erwartenden Ausführungsbestimmungen des Landes bei der Konzeptionierung der Ombudschaftsstelle berücksichtigt werden könnten und wahrscheinlich unnötiger Aufwand vermieden werden könne. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könne von den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die Ombudschaftsstelle NRW mit Sitz in Wuppertal in Anspruch genommen werden, was in der Vergangenheit auch schon bereits geschehen sei.

 

Die Ktabg. Dropmann und Schäpers sowie Herr Wortmann sind sich darüber einig, dass sie den Antrag der Fraktion FAMILIE inhaltlich unterstützen. Sie würden jedoch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Nach Vorliegen der entsprechenden Ausführungsbestimmungen solle die Verwaltung einen konkreten Vorschlag vorbereiten, der auch bereits strukturelle Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards sowie Fragen der Finanzierung berücksichtige. Herr Holtkamp macht noch einmal deutlich, dass im Rahmen der Gesetzesreformen eine Flut von normativen Änderungen einträte. Diese gelte es gut und gründlich umzusetzen, daher bedürfe die Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung einer Ombudschaftsstelle eine entsprechende Vorbereitung. Herr Wortmann hält es zudem für wünschenswert, wenn in diesem Zusammenhang ggf. auch jugendamtsübergreifende Lösungen gesucht würden, um so die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Jugendamtsleiter Tübing berichtet, dass in dieser Sache bereits erste Abstimmungsgespräche stattgefunden hätten und die Verwaltung dies weiterverfolgen werde.

 

 

 


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig