Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.       Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2022/2023 wird beschlossen.

 

2.       Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird gem. § 55 Abs. 2 KiBiz beschlossen, dass Kinderbetreuungsplätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt,

a.       die Landesmittel beim Landesjugendamt entsprechend des Inhalts des Kindergartenbedarfsplans zu beantragen,

b.       für 230 Kinder in Kindertagespflege einen Landeszuschuss nach § 24 KiBiz zu beantragen,

c.       75 Kindertagespflegepersonen für die Landesförderung der Fachberatung in der Kindertagespflege nach § 47 Abs. 1 KiBiz zu melden.

d.       Zuschüsse nach § 46 Abs. 4 KiBiz für insgesamt 10 Kindertagespflegepersonen zu beantragen, die die Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) im Kindergartenjahr 2022/23 absolvieren.

 

 


Jugendamtsleiter Tübing erläutert, dass die Kindergartenbedarfsplanung aufgrund der Anregung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 02.03.2022 noch einmal angepasst wurde. Sie beinhalte nun in den Orten, in denen es nur sehr begrenzte unterjährige Aufnahmekapazitäten gebe, zusätzliche Gruppen. Aufgrund des Krieges in der Ukraine werde demnächst verstärkt mit weiteren Bedarfen gerechnet. Die Einplanung dieser zusätzlichen Gruppen sorge dafür, dass die finanziellen Mittel zur Einrichtung zusätzlicher Gruppen zur Verfügung stünden.

Jugendamtsmitarbeiterin Bröker erläutert anhand der beigefügten Präsentation (Anlage 1) die wichtigsten Inhalte der Kindergartenbedarfsplanung und die im Anschluss an die Sitzung des Unterausschusses vorgenommenen Änderungen.

Vorsitzender Wobbe bedankt sich bei der Verwaltung für das Planungsergebnis und auch Ktabg. Schäpers begrüßt die rasche Umsetzung der Anregungen. Bezüglich der möglichen Realisierung dieser zusätzlichen Gruppen müsse die Verwaltung nun in die Gespräche mit den Kommunalverwaltungen gehen.

 

Ktabg. Dropmann erkundigt sich nach der Situation in Nottuln-Appelhülsen. Dort seien sehr viele Überbelegungen geplant. Er fragt, ob dort Bedarf für eine neue Kita bestehe. Die Jugendamtsmitarbeiterinnen Benson und Bröker erläutern, dass im Rahmen der Bedarfsprognosen davon auszugehen sei, dass es sich im kommenden Kindergartenjahr um einen vorübergehenden Spitzenwert bei der Bevölkerungszahl handele. Die Zahl der Kinder würde in den nächsten Jahren wieder etwas geringer werden, sodass die vorhandenen Kindertageseinrichtungen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorhalten könnten.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig