Sitzung: 10.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Jugendamtsleiter Tübing verliest folgende Mitteilungen:
Gute Kita-Bericht 2021 erschienen
Am 01.01.2019 ist das
Gute-Kita-Gesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden die Bundesländer
zunächst bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund unterstützt, um die
Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Länder
haben anhand ihrer Bedarfe selbst entschieden, welche Maßnahmen sie mit den
zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen wollen. Wählen konnten sie aus zehn
Handlungsfeldern - zum Beispiel "guter Betreuungsschlüssel",
"qualifizierte Fachkräfte" -
sowie Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten.
Die Fortschritte bei der Umsetzung
des Gesetzes werden in einem Monitoringbericht dargestellt.
Vor diesem Hintergrund hat das
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Dezember des
letzten Jahres den Gute-Kita-Bericht 2021 vorgelegt.
Darin wird zum zweiten Mal die
bundesweite Situation bei der Qualität und der Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung beschrieben. Der Bericht stützt sich auf Daten aus dem
Jahr 2020. Erstmals konnten auch Ergebnisse der Träger-, Jugendamts-,
Leitungs-, Fachkräfte- und Kindertagespflegepersonenbefragung des Monitorings
zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) einbezogen werden.
Außerdem enthält der Bericht einen
datenbasierten Überblick über die von den Ländern ausgewählten
Handlungsfeldern. Trotz der Corona-Pandemie zeigen sich deutliche Entwicklungen
und Fortschritte bei den von den Ländern ergriffenen Maßnahmen – und das in
allen Handlungsfeldern.
Der insgesamt 800 Seiten umfassende
Bericht, der eine zusammenfassende Darstellung für alle Bundesländer enthält,
aber auch im weiteren Verlauf die Situation in den einzelnen Ländern eingehend
beleuchtet, steht zum Download auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums
zur Verfügung (BMFSFJ - Gute-KiTa-Bericht 2021).
Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit;
Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention
sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“
Mit finanzieller Unterstützung durch das
Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention
sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ haben die
Akteure aus der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld die Möglichkeit,
sich zum Thema institutionelle Kinderschutzkonzepte, zum Traumasensiblen Ansatz
und zur Beurteilung von Gefährdungsmomenten gem. §8a SGBVIII fortbilden zu
lassen.
In der aktuellen Förderphase haben
insgesamt 45 Einrichtungen und über 150 Fachkräfte dieses Angebot in Anspruch
genommen.
Allein 50 Mitarbeitende der DRK-Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH nutzten die Gelegenheit und bildeten sich im Bereich
Kinderschutz fort.
Im Feld der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit haben im vergangenen Jahr 2021 zwei Grundlagenschulungen mit dem
Titel: „Auf dem Weg zum Schutzkonzept – das Kinder- und Jugendschutzkonzept
als Organisationsentwicklungsprozess in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“
stattgefunden. Mit fachlicher Unterstützung haben die Träger der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit, die bislang noch kein Kinderschutzkonzept haben, bis
zum Jahresende 2021 Risikoanalysen als Meilenstein in der
Schutzkonzeptentwicklung für ihre Einrichtungen erstellt. Ein Aufbauseminar zur
Fertigstellung der Schutzkonzepte wird perspektivisch im Mai 2022 stattfinden.
Auch die Schulen im Kreis Coesfeld
nahmen, neben der Teilnahme an den umfangreichen Präventionsprogrammen mit den
Kindern und Jugendlichen, die fundierte fachliche Begleitung in Anspruch.
Weiterhin fanden im Rahmen der
„Chancenkonferenz“ im November 2021 Workshops zur Schutzkonzepterstellung und
zur Traumasensiblen Haltung für die Mitglieder des Netzwerkes
Chancengerechtigkeit statt.
Ferner nutzen aktuell auch die
Mitarbeitenden des Jugendamtes (Frühe Hilfen, ASD, PKD) das umfangreiche
Fortbildungsangebot im Bereich der Schutzkonzepterstellung und zum Thema
„Update Kinderschutz“.
In der nun beginnenden Förderphase
2022/2023 wird der Fokus verstärkt auf die Unterstützung der ehrenamtlichen
Strukturen der Kinder- und Jugendförderung gelegt. Vereine und Jugendgruppen
haben dann ebenfalls die Möglichkeit sich mit fachlicher Begleitung bei der Aufstellung
von Kinderschutzkonzepten unterstützen zu lassen.
Interessierte Personen und Gruppen können sich im Serviceportal des
Kreises Coesfeld unter dem Stichwort „Wertevermittlung“ online anmelden.