Jugendamtsleiter Tübing verliest folgende Mitteilungen:

 

Gute Kita-Bericht 2021 erschienen

Am 01.01.2019 ist das Gute-Kita-Gesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden die Bundesländer zunächst bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund unterstützt, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe selbst entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen wollen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern - zum Beispiel "guter Betreuungsschlüssel", "qualifizierte Fachkräfte" -  sowie Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten.

Die Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes werden in einem Monitoringbericht dargestellt. 

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Dezember des letzten Jahres den Gute-Kita-Bericht 2021 vorgelegt.

Darin wird zum zweiten Mal die bundesweite Situation bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschrieben. Der Bericht stützt sich auf Daten aus dem Jahr 2020. Erstmals konnten auch Ergebnisse der Träger-, Jugendamts-, Leitungs-, Fachkräfte- und Kindertagespflegepersonenbefragung des Monitorings zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) einbezogen werden.

Außerdem enthält der Bericht einen datenbasierten Überblick über die von den Ländern ausgewählten Handlungsfeldern. Trotz der Corona-Pandemie zeigen sich deutliche Entwicklungen und Fortschritte bei den von den Ländern ergriffenen Maßnahmen – und das in allen Handlungsfeldern.

Der insgesamt 800 Seiten umfassende Bericht, der eine zusammenfassende Darstellung für alle Bundesländer enthält, aber auch im weiteren Verlauf die Situation in den einzelnen Ländern eingehend beleuchtet, steht zum Download auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung (BMFSFJ - Gute-KiTa-Bericht 2021).  

 

 

Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit;

Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“

Mit finanzieller Unterstützung durch das Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfehaben die Akteure aus der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld die Möglichkeit, sich zum Thema institutionelle Kinderschutzkonzepte, zum Traumasensiblen Ansatz und zur Beurteilung von Gefährdungsmomenten gem. §8a SGBVIII fortbilden zu lassen.

In der aktuellen Förderphase haben insgesamt 45 Einrichtungen und über 150 Fachkräfte dieses Angebot in Anspruch genommen.

Allein 50 Mitarbeitende der DRK-Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH nutzten die Gelegenheit und bildeten sich im Bereich Kinderschutz fort.

Im Feld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit haben im vergangenen Jahr 2021 zwei Grundlagenschulungen mit dem Titel: „Auf dem Weg zum Schutzkonzept – das Kinder- und Jugendschutzkonzept als Organisationsentwicklungsprozess in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ stattgefunden. Mit fachlicher Unterstützung haben die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die bislang noch kein Kinderschutzkonzept haben, bis zum Jahresende 2021 Risikoanalysen als Meilenstein in der Schutzkonzeptentwicklung für ihre Einrichtungen erstellt. Ein Aufbauseminar zur Fertigstellung der Schutzkonzepte wird perspektivisch im Mai 2022 stattfinden.

Auch die Schulen im Kreis Coesfeld nahmen, neben der Teilnahme an den umfangreichen Präventionsprogrammen mit den Kindern und Jugendlichen, die fundierte fachliche Begleitung in Anspruch.

Weiterhin fanden im Rahmen der „Chancenkonferenz“ im November 2021 Workshops zur Schutzkonzepterstellung und zur Traumasensiblen Haltung für die Mitglieder des Netzwerkes Chancengerechtigkeit statt.

Ferner nutzen aktuell auch die Mitarbeitenden des Jugendamtes (Frühe Hilfen, ASD, PKD) das umfangreiche Fortbildungsangebot im Bereich der Schutzkonzepterstellung und zum Thema „Update Kinderschutz“.

In der nun beginnenden Förderphase 2022/2023 wird der Fokus verstärkt auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Strukturen der Kinder- und Jugendförderung gelegt. Vereine und Jugendgruppen haben dann ebenfalls die Möglichkeit sich mit fachlicher Begleitung bei der Aufstellung von Kinderschutzkonzepten unterstützen zu lassen.

Interessierte Personen und Gruppen können sich im Serviceportal des Kreises Coesfeld unter dem Stichwort „Wertevermittlung“ online anmelden.