Sitzung: 17.03.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0453
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
§ 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird dahingehend
geändert, dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 11.416.000
€ festgesetzt wird.
Kreisdirektor
Dr. Tepe erläutert, dass es sich um einen Übertragungsfehler in der
Haushaltssatzung und damit um eine offensichtliche Unrichtigkeit gehandelt
habe. In den Anlagen zur Haushaltssatzung sei der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen korrekt aufgeführt. Die Bezirksregierung Münster
sei dieser Auffassung gefolgt. Die offensichtliche Unrichtigkeit habe keine
Auswirkung auf den Haushalt 2022, müsse jedoch per Beschluss korrigiert werden.
Sodann lässt
der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig