Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

§ 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wird dahingehend geändert, dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 11.416.000 € festgesetzt wird.

 

 


Kreisdirektor Dr. Tepe erläutert, dass es sich um einen Übertragungsfehler in der Haushaltssatzung und damit um eine offensichtliche Unrichtigkeit gehandelt habe. In den Anlagen zur Haushaltssatzung sei der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen korrekt aufgeführt. Die Bezirksregierung Münster sei dieser Auffassung gefolgt. Die offensichtliche Unrichtigkeit habe keine Auswirkung auf den Haushalt 2022, müsse jedoch per Beschluss korrigiert werden.

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig