Ktabg. Kiekebusch fasst den Antrag der SPD-Fraktion zusammen und fragt, wie sich Kultur in den einzelnen Kommunen des Kreises vernetzen lasse. Als Beispiel nennt er einen eigenen von der Kreisverwaltung geführten Veranstaltungskalender. Dabei hinterfragt er die Nutzung durch die Kommunen und merkt an, dass dort bisher nur zwei kreisweite Veranstaltungen zu finden seien.

 

Nachrichtlicher Hinweis durch die Verwaltung:

 

Die Veröffentlichung anstehender Veranstaltungen erfolgt durch die Kulturabteilung vor Beginn jeden Quartals. Zu Beginn des ersten Quartals 2022 wurden acht Veranstaltungen im Veranstaltungskalender veröffentlicht, wovon zwei coronabedingt auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben werden mussten (also vorzeitig wieder herausgenommen wurden) und vier zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung schon erfolgreich durchgeführt werden konnten.

 

Die Veranstaltungen für das nächste Quartal wurden Mitte März durch den Fachdienst eingetragen. Pandemiebedingt können die Veranstaltung derzeit erst vergleichsweise kurzfristig in den Verkauf und damit die Veröffentlichung gehen, da nicht auf lange Sicht absehbar ist, unter welchen Bedingungen die Veranstaltung durchgeführt werden können.

 

Die kommunalen Kulturämter des Kreises haben sich darüber hinaus dazu entschieden, im ersten Quartal zum größten Teil keine Veranstaltungen anzubieten, sondern sich wieder auf die Sommermonate zu konzentrieren.

 

In der letzten Sitzung der Kulturämter am 18. März wurde noch einmal bestätigt, dass die Kommunen die für den Sommer geplanten Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender einpflegen werden, verbunden mit einem anstehenden Relaunch des Veranstaltungskalenders durch den Münsterland e.V.

 

 

Dezernent Schütt nimmt die Anregungen auf und verweist auf die letzte Ausschusssitzung des Jahres 2021, in der vieles bereits thematisiert worden sei. Er stellt heraus, dass Aufgaben der Kulturarbeit, die von den Kommunen nicht geleistet werden könnten, von der Kreisverwaltung übernommen würden und verweist dabei auf den gerade gehörten Vortrag in TOP 3. Konkret beantwortet er folgende Fragen des Antrags, deren Beantwortung den Ktabg. während der Sitzung in Form einer Tischvorlage der Verwaltung vorliegen:

 

 

Frage: Welche Art der Kultur soll gefördert werden (Museen, Veranstaltungen, Film/Kino,

Vereine, Theater etc.)?

 

Antwort: Der Kreis Coesfeld fördert vorrangig die Kulturarbeit an den beiden kreiseigenen Museen Burg Vischering (Lüdinghausen) und Kolvenburg (Billerbeck) in folgenden Bereichen:

-          Museal: Ausstellungen, Kulturelle Bildung, Sammeln, Bewahren und Forschen, Veranstaltungen und Tourismus

-          Veranstaltungen: Zielgruppenübergreifend. Schwerpunkt liegt auf musikalischem Bereich (Konzerte), daneben auch Lesungen, historische Vorträge, Theater, Cross-Media und Performances sowie kostenlose Angebote im Rahmen von Großveranstaltungen.

 

Daneben gibt es weitere Angebote am Schloss Nordkirchen sowie in Zusammenarbeit mit dem AK Kultur der Kommunen im Kreis Coesfeld (s. auch SV 10-0466)

 

Frage: Wie gelingt es, viele Zielgruppen zu erreichen und Teilhabe für alle zu ermöglichen?

Antwort:

Inklusion

-          Barrierefreier Ausbau der Burg Vischering und der Kolvenburg (geplant)

-          Dauerausstellung Burg Vischering bietet verstärkt für Rollstuhlfahrer (unterfahrbare Vitrinen und Medienstationen sowie Sehbehinderte Menschen (Objekte zum Tasten), ausleihbarer Rollator vor Ort.

-          Burg Vischering und Kolvenburg wurden durch den Anbieter „Reisen für alle“ zertifiziert.

-          Zahlreiche inklusive Angebote der kulturellen Bildung:

Maßgeschneiderte Angebote und Bildungsprogramme für Förderschulen (Geistig und körperlich Behinderte) sowie Kinderwohnheime aus dem Kreis und weit darüber hinaus, Führungen für Blinde und Sehbehinderte Menschen (im Aufbau), Einsatz von kostenlosen Höhrverstärkern bei Führungen, Führungen und Flyer in leichter Sprache, Angebote speziell für Senioren (Großeltern-Enkel-Tag)

-          Barrierefreier Ausbau der Websiten derzeit in Arbeit

 

Integration

-          Kulturelle Bildung: Direkte Zusammenarbeit mit Migrationsgruppen aus Lüdinghausen. Angebote für Kinder und Familien im Aufbau

-          Buchung von Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund besonders im Bereich Nachwuchsförderung

 

Menschen mit geringem Einkommen

-          Ermäßigung bei Tickets für folgende Gruppen:

Ermäßigungsberechtigt sind Empfänger von laufenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, Studierende (mit Ausnahme „Studium im Alter“), Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Inhaber einer NRW-Ehrenamtskarte, Menschen mit einem Grad an Behinderung ab 80 % (soweit erforderlich Begleitperson gegen Nachweis frei).

-          daneben viele kostenlose, offene Formate ganzjährig über das Jahr verteilt sowie mindestens einmal im Jahr kostenloser Museumseintritt am Tag des offenen Denkmals

 

Menschen mit niedrigem Bildungsgrad

-          Schwerpunkt liegt hier insbesondere auf der Zusammenarbeit mit Schulen und Förderschulen um die Kinder bildungsferner Familien mit der Institution Museum vertraut zu machen und Barrieren/Vorbehalte langfristig abzubauen. Ziel ist, dass die Kinder auch im späteren Erwachsenenalter ermutigt werden kulturelle Angebote wahrzunehmen.

-          Kostenlose offene Angebote im Außenraum der beiden Burgen sprechen daneben auch Besuchende mit niedrigem Bildungsgrad an, die sich in ihrer Freizeit auf den Burggeländen aufhalten

 

Frage: Wie kann sichergestellt werden, dass alle Kommunen im Kreis profitieren

Antwort:

 

-          Leuchtturmwirkung Burg Vischering (s. auch Vortrag zur SV 10-0468)

-          Eigene Veranstaltungen in beiden Burgen so hochkarätig, dass sie über das hinausgehen, was Kommunen anbieten können (Ergänzendes Angebot statt konkurrierendes Angebot)

-          Zusammenarbeit mit Kommunen im Kreis Coesfeld und etablieren gemeinsamer Projekte (s. auch SV 10-0466)

-          Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von lokalen Akteuren (Künstler, Techniker, Hotellerie, Musikschulen und andere Vereine im Kreisgebiet) (s. auch SV 10-0466)

 

 

Frage: Welche Kriterien sollen für die Bewilligung einer finanziellen Förderung seitens des Kreises gelten?

 

Antwort:

 

-          Bisherige Förderung nur von Projekten, die eine überregionale Bedeutung haben:

z.B. Münsterland Festival, Klangkunstfestival SOUNDSEEING, Konzertreihe Trompetenbaum & Geigenfeige, Holzbläserfestival Summerwinds oder Filmförderung „Haus Kummerveldt“.

 

 

Vorsitzender Merschhemke dankt für die Anmerkungen und prognostiziert, dass das Thema auch zukünftig relevant sei. Er fordert dazu Rückmeldungen aus den Fraktionen.