Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Mittel in Höhe von 103.816,15 €, die dem Kreis Coesfeld nach der Billigkeitsrichtlinie zur Verfügung stehen, sollen in den Liegenschaften des Kreises Coesfeld zur energetischen Ertüchtigung verwendet werden, um auf diese Weise den finanziellen Anteil des Kreises zu senken, was mittelbar den Kommunen durch eine geringere Zahllast der Kreisumlage und damit der gesamten Bürgerschaft des Kreises zu Gute kommt. Insbesondere sind regenerative Alternativen bei der Planung zu prüfen. Dies kann beispielsweise nach erforderlicher Prüfung der Austausch des Heizungssystems in der Dienstwohnung nahe dem Kreishaus I und in der Kolvenburg sein. Ist ein dortiger Austausch nicht möglich, können andere kreiseigene Liegenschaften in Betracht gezogen werden.

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass die Umsetzung einer Förderrichtlinie mit den vorhandenen Ressourcen im gesetzten Zeitraum schwierig sei. In Anbetracht der Rahmenbedingungen habe die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, der eine energetische Ertüchtigung in den Liegenschaften des Kreises Coesfeld vorsieht. Nach einer ersten Prüfung kämen die Kolvenburg und die Dienstwohnung in Coesfeld in Betracht. Hier werde der Verzicht auf fossile Energien und der Einsatz ggf. von Geothermie geprüft. Allerdings sei die Umsetzung bei der Kolvenburg schwierig, da die Belange des Denkmalschutzes Berücksichtigung finden müssen. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Er schlage vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf die übrigen Liegenschaften des Kreises zu erweitern, um ggf. auf diese ausweichen zu können, falls eine Umsetzung an der Kolvenburg und/ oder an der Dienstwohnung nicht möglich sei.

 

Ktabg. Raack schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um das flexible Ziel „regenerativer Alternativen in den kreiseigenen Liegenschaften“ zu ergänzen. Damit halte sie den Vorschlag auch für ihre Fraktion für zustimmungsfähig. Eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag ihrer Fraktion wäre folglich entbehrlich.

 

Dieser Vorschlag erfährt einhellige Zustimmung aus dem Plenum.

 

Sodann lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 47 JA-Stimmen

                                                                1 Enthaltung