Beschluss: Kenntnis genommen

Dezernent Schütt erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation die Zahlen zur Betreuung geflüchteter Menschen im Kreis Coesfeld im Rahmen der Rechtskreise Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und SGB II.

Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt und kann im Kreistagsinformationssystem abgerufen werden.

Die Präsentation enthält erstmals auch eine Erhebung zur Zahl der ukrainischen Geflüchteten. Demnach befanden sich zum Stichtag 15.05.22 insgesamt 1.466 Personen aus der Ukraine im Leistungsbezug nach AsylblG.

Nach der Präsentation von Dezernent Schütt stellt Frau Schmidt aus der kommunalen Ausländerbehörde einige Arbeitsabläufe in der ABH in Bezug auf die Aufnahme und Registrierung der ukrainischen Geflüchteten vor. Die Zusammenfassung des Vortrags von Frau Schmidt wird für diese Niederschrift wörtlich übernommen:

Zum Stichtag 17.05.2022 sind insgesamt 1.058 Personen über die Internetseite des Kreises Coesfeld als ukrainische Flüchtlinge registriert. Darüber hinaus wurden bislang 492 Personen von der Bezirksregierung Arnsberg in den Kreis Coesfeld zugewiesen, sodass insgesamt von 1.550 ukrainischen Kriegsflüchtlingen im Kreis Coesfeld ausgegangen wird. Hiervon sind 1.314 melderechtlich erfasst.

Alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind kurzfristig zu registrieren, was beinhaltet, dass alle Personen kurzfristig von den zuständigen Ausländerbehörden erkennungsdienstlich behandelt werden müssen. Die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt mit Hilfe einer PIK-Station der Bundesdruckerei. Es sind die Fingerabdrücke jeder Person über sechs Jahre zu erfassen und es ist ein Foto anzufertigen. Die Ausländerbehörde verfügt seit Ende März 2022 über eine entsprechende PIK-Station. Somit konnten Anfang April die ersten Termine zu Registrierung vergeben werden.

Bereits in den ersten Terminen zeigte sich eine deutliche Überlastung des Programmes. Für eine 6-köpfige Familie wurden mehr als sechs Stunden benötigt um alle Personen ordnungsgemäß erkennungsdienstlich zu behandeln. Das Programm stockte immer wieder oder hängte sich auf. Was laut Kundenservice der Bundesdruckerei einzig und allein an der hohen bundeweiten Nutzung liegt. Aus diesem Grund entschied sich die Ausländerbehörde, die Ukrainer in der Zeit von 16.00 bis 20:00 Uhr vorzuladen mit der Hoffnung, dass in dieser Zeit weniger andere Behörden arbeiten. Zwar läuft es in dieser Zeit etwas besser, jedoch muss pro Person weiterhin ca. eine Bearbeitungszeit von über eine Stunde gerechnet werden. Die Anschaffung weiterer PIK-Stationen ist nicht möglich. Die Bundesdruckerei kann diese nicht liefern. Die Registrierung läuft daher nur sehr stockend. 

Über das Ministerium wurde dem Kreis Coesfeld die Möglichkeiten eingeräumt mit Hilfe von weiteren Mitarbeitern der ZAB in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Ibbenbüren und Dorsten die dort vorhandenen PIK-Stationen zu nutzen. Der Kreis Coesfeld nutzt aktuell diese Möglichkeit um in einem kurzen Zeitraum möglichst viele Personen zu registrieren. Aktuell fährt beinahe täglich ein Bus mit jeweils ca. 50 Personen in die ZUE um dort die erkennungsdienstliche Behandlung vorzunehmen. So können bis zum Ende der Woche ca. 698 Personen erkennungsdienstlich behandelt werden.

Für den Rechtskreiswechsel von Asylbewerberleistungen zum SGB-Bereich muss eine Fiktionsbescheinigung im JobCenter vorgelegt werden (möglichst zum 01.06.2022). Diese Fiktionsbescheinigung wird für Personen die unter die Regelung des § 24 AufenthG fallen und deren Identität geklärt ist ausgestellt, d.h. es muss zwingend ein Reisepass, eine Identitätsbescheinigung der ukrainischen Botschaft oder, sofern lediglich ein kyrillischer Pass vorliegt, eine amtliche Übersetzung vorgelegt werden. Außerdem beinhaltet diese Bescheinigung die Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Es ist vorgesehen, die Fiktion auf einem Formular der Bundesdruckerei auszustellen. Für das Ausstellen dieser Fiktionsbescheinigung ist in der Regel eine Bearbeitungszeit von ca. 10-15 Minuten zu rechnen. Hinzu kommt, dass das Formular aktuell nicht in der Masse zur Verfügung steht und auch kurzfristig nicht beschafft werden kann. Es wird daher hilfeweise die Fiktion auf einfachem Kopfbogen per Serienbrief erstellt. So konnten Stand 17.05.2022 bereist ca. 466 Fiktionen in kurzer Zeit ausgestellt werden.

Die Ausländerbehörde konnte bereits 96 Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellen. Den Personen ist keine Fiktion mehr auszustellen, sie haben bereits eine Bescheinigung über die Erteilung des Aufenthaltstitels.