Sitzung: 01.06.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0521
Beschluss:
Der Verein zur Begegnung Kinder und Jugendlicher
mit Europa e.V. wird nach §
75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im
Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.
Die
Anerkennung wird zunächst für drei Jahre befristet.
Die
öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen
für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Vorsitzender Wobbe fasst den Antrag des Vereins zur Begegnung Kinder und Jugendlicher mit Europa e.V. kurz zusammen. Bisher hätten leider bedingt durch die Corona-Pandemie noch keine Aktivitäten des Vereins stattfinden können.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig