Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.       Für das Kindergartenjahr 2022/23 wird im Rahmen der weiteren Erprobung und Evaluierung folgende Fördersystematik für bedarfsgerechte Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz beschlossen:

 

-          Erweiterung der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen:

Öffnungszeiten von mehr als 45 Wochenstunden werden pauschal mit 60 EUR je Wochenstunde multipliziert mit 52 Kalenderwochen gefördert.

 

-          Verringerung der Schließtage:

Einrichtungen, die die gesetzlich vorgesehene Anzahl von 20 Schließtagen unterschreiten, werden mit einem Grundbetrag von 1.500 EUR pro Tag, der unter 20 Schließtagen liegt, gefördert.

Es erfolgt eine abgestufte Förderung nach Größe der Einrichtung wie folgt:

Kindertageseinrichtungen bis 2 Gruppen: 100 % des Grundbetrages

Kindertageseinrichtungen bis 3 Gruppen: 90 % des Grundbetrages

Kindertageseinrichtungen bis 4 Gruppen: 80 % des Grundbetrages

Kindertageseinrichtungen ab 5 Gruppen: 70 % des Grundbetrages

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, das Angebot der Einrichtung von Betreuung über 35 Wochenstunden im Blockmodell (über Mittag). Dies muss gegenüber dem Jugendamt bestätigt werden.

 

2.       Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets können Maßnahmen entsprechend Ziffer 1 gefördert werden. Sollten im Rahmen des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets Auswahlentscheidungen zu treffen sein oder neue Maßnahmen von mehr als 50 Wochenstunden Öffnungszeit beantragt werden, ist eine weitere politische Entscheidung einzuholen.

 

3.       Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel für das Kindergartenjahr 2021/22 nicht durch Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen vollständig verbraucht werden können, sollen im Verwendungsnachweis gegenüber dem Land auch die Aufwendungen der ergänzenden Kindertagespflege angegeben werden.


Die Fördergrundsätze für die flexiblen Betreuungsangebote sollen auch im nächsten Kindergartenjahr fortgesetzt werden, resümiert Vorsitzender Wobbe die Sitzungsvorlage. Allerdings würden die zur Verfügung gestellten Mittel von den Trägern bisher nicht annähernd in vollem Umfang abgerufen.

Ktabg. Schäpers erkundigt sich bei Herrn Schlütermann nach der Einschätzung der Kita-Träger zu den zu beschließenden Fördergrundsätzen. Dieser berichtet, dass die Träger aktuell insbesondere aus personellen Gründen nicht in der Lage seien, Angebote über die Regelbetreuung hinaus vorzuhalten. Es sei schwierig die unterschiedlichen Bedarfe- der Eltern nach möglichst flexibler Betreuung, der Kinder nach verlässlicher und kontinuierlicher Betreuung durch bekannte Bezugserzieher:innen, der Mitarbeitenden nach für diese passenden Arbeitszeiten z.B. Teilzeit - gleichzeitig zu bedienen. Problematisch sei hier auch das durch das Kinderbildungsgesetz vorgegebene 25, 35 oder 45 Std. Betreuungsmodell. Dadurch müssten bei einer Ausweitung der Öffnungsstunden der Einrichtung zu viele Fachkraftstunden vorgehalten werden, die aktuell personell nicht abzudecken seien. Priorität habe für die meisten Träger aktuell die Sicherstellung des Regelbetriebs, was den Hauptbedarfen der meisten Familien entspreche. Hinsichtlich der Fördergrundsätze äußert er, dass die gesetzten finanziellen Anreize aus Sicht der Träger noch nicht ausreichend seien, da es sich nicht um eine Vollkostenfinanzierung handele.

Die weiteren Teilnehmenden äußern übereinstimmend, dass der Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung aktuell ein großes gesellschaftliches Problem darstelle. Sie sähen die zu beschließenden Fördergrundsätze jedoch als gute Grundlage um zumindest theoretisch die Flexibilisierung von Betreuungszeiten zu ermöglichen.

Hinsichtlich des Fachkräftemangels ergänzt Dez. Schütt, dass die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW am 31.05.2022 ein Schreiben an das MKFFI übersandt habe, in dem die zeitnahe Überarbeitung der Personalverordnung gefordert worden sei. In diesem Schreiben seien aus verschiedenen Kommunen von teils gravierende Auswirkungen des Personalmangels bis hin zu Kita-Schließungen berichtet worden. Dementsprechend seien zukünftig auch von landespolitischer Seite noch weitere Maßnahmen zu erwarten. Da der Fachkräftemangel auch münsterlandweit ein großes Problem darstelle, habe man sich mit den Nachbarkreisen und dem Stadtjugendamt Münster zunächst auf die Fortsetzung der bisherigen Grundsätze verständigt. Diese würden dann in Absprache mit den Trägern gemeinsam evaluiert. Dies sei bisher insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bislang kaum möglich gewesen.

Vorsitzender Wobbe erkundigt sich nach Möglichkeiten der höheren Subventionierung von Kindertagespflege im Rahmen der Förderung nach § 48 KiBiz. Dies sei nach seinen Informationen im Kreis Warendorf umgesetzt worden. Die Verwaltung werde diesbezüglich Informationen einholen. Bisher sei diesbezüglich seitens der Kreisverwaltung Warendorf bei den gemeinsamen Austauschtreffen nichts berichtet worden, so Jugendamtsleiter Tübing.

 


Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig