Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zum betrieblichen Mobilitätsmanagement der Kreisverwaltung Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.


Herr Raabe aus der Abt. 01 Kreisentwicklung hält eingangs eine Präsentation zum betrieblichen Mobilitätsmanagement.

S.B. Spiekermann-Blankertz fragt nach, ob das zinslose Darlehen zur Anschaffung eines E-Bikes trotz der neuen Möglichkeit des Fahrradleasings für Angestellte auch weiterhin für Angestellte möglich sei oder ob es dann nur noch für Beamte gelte.

Herr Raabe antwortet, dass es auch weiterhin für Angestellte möglich sei, das zinslose Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Ktabg. Wozniak fragt an, ob der Kreis Coesfeld auch an den Workshops zur Ökoprofit-Zertifizierung teilgenommen hat.

Herr Raabe erläutert, dass der Kreis Coesfeld aktuell Träger der 3. Ökoprofit-Runde sei, aber auch schon selber teilgenommen habe. Aus der Teilnahme seien auch Ideen für das betriebliche Mobilitätsmanagement mitgenommen worden, die umgesetzt wurden.

Ktabg. Bontrup möchte wissen, wie die Resonanz der Fahrgemeinschaftsparkplätze auf den eigenen Mitarbeiterparkplätzen sei und ob diese kontrolliert werden.

Herr Raabe erklärt, dass die Fahrgemeinschaftsparkplätze genutzt werden, aber die Kontrolle auf Vertrauen beruht.

Ktabg. Dropmann erkundigt sich nach weiteren Fördermöglichkeiten für weitere Projekte für Fahrgemeinschaften.

Herr Raabe antwortet, dass eine weitere Möglichkeit zur Förderung von Fahrgemeinschaften in der Einführung einer Mitfahrbörse liegen könnte. Diese Idee wurde nur zu Corona-Zeiten zunächst zurückgestellt.

S.B. Friedrichsen fragt nach, ob das Handbuch des Zukunftsnetzes Mobilität NRW genutzt werde, ob die Projekte zum Mobilitätsmanagement auch evaluiert werden und ob die Projekte alle in Eigenleistung erfolgen oder auch externe Dienstleister in Anspruch genommen werden.

Herr Raabe berichtet, dass das Handbuch genutzt werde, aber versucht werde, die Projekte effizient und ressourcensparend umzusetzen. Zu den Projekten werde keine Begleitforschung erstellt, aber anhand von Inanspruchnahmen können Teilprojekte evaluiert werden (bspw. Nutzendenzahl des JobTickets). Es werden zudem keine externen Dienstleister in Anspruch genommen, was aber nicht bedeute, dass kein externer Input genutzt werden (Verweis auf die Projektgruppe der HSPV NRW).

Die Sitzungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.