Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.    Das Sozialticket (Mobiticket) soll im Jahr 2023 den Hilfeberechtigten zu den aktuellen, gegenüber 2022 unveränderten, Konditionen weiterhin angeboten werden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer mindestens kreisweiten Gültigkeit im Rahmen der Überplanung der Tarife mit der Tarifgemeinschaft zu diskutieren.

 

 


Ktabg. Sticht schlägt vor, das MobiTicket an das Jobticket anzupassen, welches flächenbezogen ist.

KD Dr. Tepe erklärt, dass das MobiTicket aktuell relationsbezogen sei. Das MobiTicket solle sich aber, wie ausgeführt, flächenbezogen weiterentwickeln. Insoweit könne das JobTicket, das ab dem 01.08.2022 ebenfalls flächenbezogen sei, als Muster in dem Flächenbezug dienen.

S.B. Spiekermann-Blankertz regt an, dass das MobiTicket als Sonderziel nach Münster ausgeweitet werde, da viele Bürgerinnen und Bürger Termine in Münster wahrnehmen müssen und das Ticket soweit nicht reiche.

KD Dr. Tepe will abklären, ob die Weiterentwicklung so erfolgen könne, sehe es aber ebenfalls als sinnvoll an.

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende Kleerbaum über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

0

Enthaltung:

0