Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag unter Änderung des ursprünglichen Rückmeldetermin vom 01.08.22 auf den 31.08.22 folgenden Beschlussvorschlag:

 

Das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wird zur Kenntnis genommen.

Die Fraktionen werden gebeten, bis zum 31.08.2022 dem Kreistagsbüro ein Meinungsbild mitzuteilen, in welchem Umfang von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll.

Sofern sich nach dem Gesetz erforderliche Mehrheit für die Nutzung digitaler Sitzungsformate abzeichnet, wird die Verwaltung gebeten, die notwendigen Vorbereitungen wie bspw. die Änderung der Hauptsatzung etc. vorzubereiten.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr verweist auf die Berichterstattung in den Medien. Die Sitzungsvorlage diene als Auftakt zur Meinungsfindung. Alle Beteiligten mögen sich frühzeitig Gedanken machen, wie künftig vorgegangen werden solle. Er gehe davon aus, dass in den Fraktionen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Es müsse zunächst die Zertifizierung entsprechender Softwarelösungen abgewartet werden. Nichtsdestotrotz sei es wichtig, den Meinungsbildungsprozess frühzeitig anzustoßen.

Ktabg. Waldmann bedankt sich für den eingeschlagenen Weg der Beteiligung. Die SPD-Kreistagsfraktion werde sich zeitnah zurückmelden. Er merkt an, dass er froh sei, wieder in Präsenz tagen zu können.

Ktabg. Vogelpohl führt aus, seine Fraktion werde den Weg gerne mitgehen. Er bemängelt jedoch, der eingebrachte Vorschlag sei zu unspezifisch. Er wünsche sich, dass verschiedene Varianten aufgezeigt würden.

Ktabg. Kleerbaum erläutert, vor Ende des Jahres sei mit keiner Zertifizierung zu rechnen. Insofern sehe er keine zeitliche Dringlichkeit. Seine Fraktion werde sich nach den Sommerferien mit dem Thema befassen. Er halte es für realistisch, dass die Nachfrage für digitale/ hybride Sitzungen eher gering sei. Auch sei insbesondere das Thema Datenschutz bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten kritisch zu betrachten. Nach seiner Einschätzung sei das Interesse an diesen Sitzungsformen in den Großstädten deutlich größer als im ländlichen Raum. Er halte die Diskussionskultur, die nur durch Präsenzveranstaltungen richtig gelebt werden könne, für enorm wichtig. Unter Umständen könne man überlegen, interessierte Mitglieder anderer Gremien zuzuschalten. Hierzu könne man sich aber nach den Ferien interfraktionell abstimmen.

Mit Hinweis auf den Einwand des Ktabg. Vogelpohl weist LR Dr. Schulze Pellengahr darauf hin, dass es nur Varianten entlang der gesetzlichen Regelungen geben könne. Der Kreisausschuss sei z.B. grundsätzlich ausgeschlossen. Aber auch an ihn sei zwischenzeitlich der Wunsch herangetragen worden, sich bei einer Sitzung zuschalten zu können, um sich vor der eigenen Gremiensitzung beispielsweise über das Thema näher informieren zu können. Auch handele es sich bei dem im Beschlussvorschlag angegebenen Termin um keine Frist, sondern lediglich um einen Wunschtermin der Verwaltung. Dieser könne problemlos verschoben werden.

Ktabg. Höne schlägt vor, das Thema nach der Sommerpause wieder aufzugreifen. Auch er unterstreicht, dass das Gesetz nicht viele Varianten vorsehe. Es gelte viele Hürden für eine Umsetzung zu überwinden. So müssten entsprechende Softwarelösungen noch entwickelt und zertifiziert werden. Für Mithörer im Ausschuss könne ggf. die bereits vorhandene technische Ausstattung ausreichen. Eventuell mache es Sinn, in den Nachbarkreisen zu eruieren, welcher Weg dort insgesamt beschritten werden soll.

Ktabg. Vogelpohl gibt zu bedenken, dass einige Fachausschüsse sehr berichtslastig seien. Hier wäre zu überlegen, ob diese Sitzungsvorlagen digital abgehandelt und die Abstimmungen darüber ggf. in den Folgesitzungen durchgeführt werden könnten. Es wäre wünschenswert, wenn hier seitens der Verwaltung Aktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden könnten.

Ktabg. Pohlschmidt zeigt auf, der Beschlussvorschlag sei als Aufgabe für die Fraktionen zu verstehen, innerhalb diesen zu ermitteln, was gewollt sei bzw. was sich diese vorstellen können. Die Sitzungsvorlage diene schließlich dazu, die Diskussion anzustoßen.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr resümiert, die Fraktionen mögen die Sitzungsvorlage als Hausaufgabe sehen, sich intern auszutauschen und das Ergebnis für den weiteren Beratungsprozess nach den Sommerferien mitzuteilen. Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag mit dem angepassten Rückmeldetermin abstimmen.

 


Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig