Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Alternative Antriebe für Busse im ÖPNV im Kreis Coesfeld - Nutzung der Landesförderung

 

Mit Beschluss vom 14.12.2021 (SV-10-0408) hat der Kreistag entschieden, dass als Beitrag des Kreises Coesfeld zum Klimaschutz batterieelektrische Antriebe im ÖPNV, namentlich bei der Regionalverkehr Münsterland GmbH, zum Einsatz kommen sollen.

 

Nachdem ein erster Förderaufruf des Bundes zur Förderung, nach dem die Mehranschaffungskosten i.H.v. 80 % gefördert werden konnten, erfolglos geblieben ist, ist aktuell ein weiterer Förderaufruf gestartet worden, der sich insbesondere an mittelständische Unternehmen, unter die auch die RVM fällt, richtet. Die Fördersätze sind identisch. Die Antragstellung hat bis zum 15.7. zu erfolgen. Allerdings ist mit einer Bescheidung der Anträge erst im ersten Quartal 2023 zu rechnen. Ein Zuwarten würde bedeuten, dass die Beschaffungen aus diesem Förderprogramm – einen Zuschlag unterstellt – erst zum Jahr 2024 erfolgen könnten (Lieferzeit der Busse derzeit: rd. 12 Monate).

 

Neben dem Bundesförderprogramm bietet auch das Land NRW entsprechende Fördermöglichkeiten, wobei die Förderung hier lediglich 60 % der Mehrkosten umfasst. Hier stehen nach bisheriger Kenntnislage noch entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Die Abschreibungskosten pro Bus würden bei der Landesförderung um rd. 7.000 € p.a. höher liegen als bei der Bundesförderung.

 

Der Kreis möchte in einem ersten Schritt von dieser Landesförderung Gebrauch machen, um bereits zum Ende des Kalenderjahres 2023 eine erste Umstellung von Diesel- auf Elektrobusse zu ermöglichen.

Die RVM bereitet entsprechende Förderanträge für zunächst drei Busse vor.

 

Parallel befindet sich der Kreis in guten und konstruktiven Gesprächen mit der RVM, um die Ertüchtigung des Betriebshofes in Lüdinghausen mit Photovoltaik voranzutreiben. Sobald das standortspezifische Konzept zur Umsetzung vorliegt, werden auch hier entsprechende Förderanträge gestellt. Aktuell bietet das Land eine Förderung von 90 % der Investitionskosten.  

 

 

Fahrtkostenentschädigung für Gremienmitglieder; Anpassung des Landesreisekostengesetz

 

Das Landesreisekostengesetz NRW wurde zum 01.01.2022 angepasst, so dass nunmehr für die Nutzung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen und Fahrräder eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer gewährt wird. Weiterhin beträgt die Entschädigung im Falle einer Mitnahme einer Person nunmehr fünf Cent je Person und Kilometer.

Die Anwesenheitslisten werden entsprechend angepasst.

 

 

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fördermittel für das geplante Parkhaus

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich mit einer Anfrage v. 08.06.2022 nach den Fördermöglichkeiten für das geplante kreiseigene Parkhaus (SV-10-0500) erkundigt und um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Kreistages gebeten:

 

-     In welcher Höhe können nach derzeitigem Kenntnisstand auch PKW-Stellplätze gefördert werden?

 

-     Können die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln für die Innenstadtentwicklung

(z. B. Zukunft.Innenstadt.Nordrhein-Westfalen) erfüllt werden?

 

Hierzu wird mitgeteilt, dass die Planung für das mögliche Parkhaus mit Mobilstation noch am Anfang steht und zunächst die Konzeption weiter detailliert werden muss. Dabei sollen die Fördermöglichkeiten parallel geprüft werden. Die konkreten Fragen können zum jetzigen Planungsstand daher noch nicht abschließend beantwortet werden und müssen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden. Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen, dass nicht einzelne Stellplätze, sondern die Mobilstation sowie Ladeplätze für E-Fahrzeuge und die PV-Anlage in separaten Förderprogrammen förderfähig sind.

 

 

Anfrage der Kreistagsfraktion BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.05.2022 zur Umsetzung

des Tariftreu- und Vergabegesetzes

 

Mit Schreiben vom 08.05.2022 bittet die Kreistagsfraktion um Auskunft, in welchem Umfang und in welcher Form der Kreis Coesfeld von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich die Richtigkeit der Erklärungen, dass der Anbieter die tariflichen Vereinbarungen in seiner Branche einhält, nachweisen zu lassen.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sieht seit einer Gesetzesänderung im Jahr

2018 keine Eigenerklärungen/Verpflichtungserklärungen der Bieter mehr vor. Stattdessen werden

gemäß § 2 Abs. 6 TVgG NRW nunmehr bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen ab einem

geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto die besonderen Vertragsbedingungen zur Tariftreue

und Mindestarbeitsbedingungen Vertragsbestandteil (s. Anhang). Nach diesen Vertragsbedingungen

wird der Auftragnehmer zur Einhaltung der in § 2 Abs. 1-4 TVgG NRW genannten Vorgaben

(insbesondere Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohnes, Sicherstellung der Einhaltung dieser

Verpflichtungen durch Nachunternehmer) verpflichtet.

Gemäß Ziffer 2 der besonderen Vertragsbedingungen ist der Auftraggeber berechtigt, die Einhaltung

dieser Verpflichtungen während der Vertragsausführung zu kontrollieren. Bisher hat es keinen Anlass

gegeben, seitens der Zentralen Vergabestelle bei Abteilung 14 eine solche Kontrolle durchzuführen

bzw. eine solche Kontrolle durch die Fachabteilungen anzuregen.

Eine Abfrage bei den Fachabteilungen hat ergeben, dass es bislang keinen Anlass für Kontrollen

gegeben hat. Im Übrigen werden Kontrollen durch andere Behörden wie bspw. Zoll durchgeführt.